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Tag: 26. Januar 2026

Backhaus: Kein Run auf Cannabis in M-V

Schwerin – Seit dem 01. April 2024 ist das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft. Seit Juli 2024 ist das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) für die Geneh­migung von Anbauvereinigungen sowie deren spätere Über­wachung zuständig. Die Zahl der Anträge in Mecklenburg-Vorpommern habe ihn überrascht, erklärt der zuständige Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„In den Jahren 2024 und 25 wurden insgesamt 14 Anträge auf Genehmigung einer Anbauvereinigung gestellt. Nur Bremen und das Saarland haben weniger Anträge zu verzeichnen. Die Menschen in unserem Land haben offensichtlich wenig Lust auf „Shit“ – wie Cannabis in der Konsumentenszene auch genannt wird. Ein passender Name, wie ich finde; denn ich war nie ein Fürsprecher dieser Droge und auch nicht dieses Gesetzes,“ erklärt der Minister.

Genehmigt worden seien demnach fünf Anträge, ein Antrag sei abgelehnt, vier weitere zurückgezogen worden, listet Backhaus auf. Vier Anträge seien noch in der Bearbeitung. Für die Antrags­bearbeitung würden in der Regel die vom KCanG vorgesehenen drei Monate benötigt, um eine Entscheidung in der Sache zu fassen. Ausnahmsweise könne die Antragsbearbeitung aufgrund der Besonderheit des Antrages länger dauern. Hierbei sei jedoch entscheidend, dass die dreimonatige Entscheidungsfrist erst mit Vollständigkeit der Antragsunterlagen eintritt. Überwiegend seien die Anträge, die dem LALLF zugehen, unvollständig und durch viele Nachforderungen durch die zuständige Behörde geprägt.

Alle Anträge würden aufgrund der Auslegungsbedürftigkeit des KCanG einzelfallbezogen geprüft. Eine Vereinheitlichung sei teilweise mangels konkreter Vorgaben im KCanG auch 1,5 Jahre nach Inkrafttreten des KCanG nicht möglich. Das erschwere nicht lediglich die Prüfung der Anträge, sondern auch die Zuarbeit durch die Antragsteller und führe in der Folge zu einer umfangreichen und durchaus längeren Prüfung.

„Keine der in Mecklenburg-Vorpommern genehmigten Anbauvereinigungen hat derzeit die vom KCanG festgelegte Höchstzahl an Mitgliedern in Höhe von 500 Mitgliedern pro Anbauvereinigung erreicht. Derzeit befinden sich in jeder Anbauvereinigung ungefähr 150-250 aktive Mitglieder. Da die Mitgliederzahl aufgrund der vom KCanG vorgeschriebenen Deckung des Eigenbedarfs mit Genehmigung begrenzt wird, können derzeit für Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 1.260 Interessierte Mitglied einer Anbauvereinigung werden. Hierbei handelt es sich nicht einmal um die Hälfte der vom KCanG vorgesehenen höchstzulässigen Mitgliederzahl von 2.500 Mitgliedern für fünf Anbauvereinigungen“, führt der Minister weiter aus.

Seit dem 01.07.2024 fanden laut Angaben des LALLF bisher sieben Vor-Ort-Kontrollen auf den Anbauflächen und eine in der Abgabestelle der Anbauvereinigungen statt. Diese Kontrollen verliefen demnach mit Ausnahme einer Anbauvereinigung ohne Beanstandungen. Die Sicherheitsmaßnahmen waren umgesetzt und die für den Gesundheitsschutz relevanten Vorgaben des KCanG waren immer eingehalten. Auch konnte mit Ausnahme eines Falles keine Gefährdung von Jugendlichen oder Kindern festgestellt werden.

Zusammenfassend stellt Backhaus klar: „Die Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes erwies sich für das LALLF seit 2024 aufgrund der nicht klar formulierten Regelungen und der Neuartigkeit des Gesetzes als Quelle komplexer Fragestellungen. Anstatt wie ein Handbuch den behördlichen Arbeitsauftrag zu begleiten, erzeugten die neuen Regelungen regelrechte „Brandherde“, die rechtlich durch das LALLF umfangreich überprüft und nach gründlicher Auslegung des Gesetzes interpretiert werden mussten, ohne immer zu Lösungen zu führen. Dennoch blickt das LALLF auf fünf erfolgreich genehmigte Anbauvereinigungen zurück und trägt hiermit maßgeblich zur Umsetzung der mit dem Gesetz verbundenen Schutzzwecke bei.“

Einstieg in das digitale Lernen erleichtern

Neues Serviceportal bietet Unterstützung bei der Nutzung der Angebote der Digitalen Landesschule

Schwerin – Den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern steht ein neues Serviceportal mit einem Informationskurs zu den Angeboten der Digitalen Landesschule (DiLaS) zur Verfügung. In diesem Kurs können Schulleitungen und Lehrkräfte alle wichtigen Informationen rund um die Digitale Landesschule einsehen und einen Technik-Check buchen, um die technischen Voraussetzungen der Schule für die Teilnahme an den Kursen zu prüfen. Damit unterstützt das Land die Vorbereitung und Durchführung von Kursen und hilft dabei, einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Ein ausführliches Tutorial hilft den Lehrkräften, ihre Schülerinnen und Schüler gezielt auf das Lernen mit der Lernplattform „itslearning“ vorzubereiten.

Wesentliche Inhalte des Informationskurses „DiLaS Serviceportal“:

  • Überblick über Fächer und Unterrichtsformate
  • Darstellung organisatorischer Voraussetzungen und Abläufe
  • Informationen zum Anmeldeverfahren
  • Tutorial zur optimalen Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf das Lernen mit itslearning
  • Kontaktmöglichkeiten und Sprechzeiten der DiLaS-Lehrkräfte
  • Trainings- und Prüfungskurse
  • Fortbildung für Schulleitungen, Lehrkräfte und Betreuungskräfte

Der Kurs ist ab sofort im „itslearning“-Kurskatalog unter dem Namen „DiLaS Serviceportal“ hinterlegt.

Die Digitale Landesschule in MV unterstützt Schulen auf ihrem Weg in eine moderne, digitale Bildungswelt. Das Online-Angebot umfasst Vertretungsunterricht, Sprachkurse sowie Prüfungsvorbereitungen für Abschlussklassen.

Drese zum Tag der Patienten: Frauen sind medizinisch benachteiligt

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese fordert zum heutigen „Tag des Patienten“ weitere Anstrengungen zum Abbau des geschlechtsspezifischen Ungleichgewichts in der medizinischen Forschung und Behandlung. Medizinisch werden Frauen oft genauso behandelt wie Männer – und damit oft nicht angemessen versorgt, da Unterschiede zwischen den Geschlechtern nicht genügend berücksichtigt werden, sagte Drese am Montag in Schwerin.

Die Nichtbeachtung des biologischen Geschlechtes bei Krankheitssymptomen, bei der Diagnostik und Behandlung beinhalte vor allem für Frauen oft die Gefahr von Fehl-, Unter- und Überbehandlungen mit gesundheitlichen Nachteilen für die Betroffenen, so Drese.

„Viele Krankheiten verlaufen bei Frauen anders als bei Männern, auch wirken Medikamente stoffwechselbedingt teilweise nicht gleich. Deshalb brauchen Frauen oft eine andere Behandlung als Männer, was in Forschung und Versorgung bisher allerdings nicht immer ausreichend berücksichtigt wird“, betonte die Ministerin. In vielen medizinischen Bereichen gebe es weniger Daten zu Frauen als zu Männern.

Die Symptomatik mancher Erkrankungen kann sich nach Aussage Dreses bei Frauen und Männern so sehr unterscheiden, dass Fehldiagnosen gestellt oder Erkrankungen gar übersehen werden.

Als klassisches Beispiel führte Drese den Herzinfarkt an. Der Griff an die eigene Brust stelle die Reaktion auf den in dieser Form überwiegend bei Männern auftretenden Brustschmerz dar. „Die Symptome bei Frauen zeigen sich hingegen eher mit Kieferschmerzen, Rückenschmerzen oder Abgeschlagenheit“, so die Ministerin. Diese Beschwerden würden jedoch häufig nicht korrekt interpretiert und nicht mit einem Herzinfarkt in Verbindung gebracht, wodurch lebensrettende Zeit verloren geht.

Positiv sei, dass die Bedeutung der geschlechtersensiblen Medizin für eine moderne Gesundheitslandschaft zunehmend die ihr zustehende Aufmerksamkeit erfährt. So müssen bei klinischen Studien in Deutschland Unterschiede zwischen Frauen und Männern untersucht werden. Und auch Medikamentenstudien sind gemäß einer 2022 in Kraft getretenen EU-Verordnung geschlechtersensibel durchzuführen.

Drese: „Auch im neuen Landeskrankenhausgesetz ist festgeschrieben, dass durch die Krankenhäuser verantwortete Forschung geschlechtersensibel erfolgen muss. Gleiches gilt für Forschungsansätze die in die Versorgung implementiert werden sollen sowie zugehörige und allgemeine Aus-, Fort- und Weiterbildungen.“

„Das sind erste Erfolge. Maßnahmen zur Beseitigung des Ungleichgewichtes müssen jedoch weitgreifend ansetzen und strategisch koordiniert werden, damit es nicht nur bei einem Flickenteppich an einzelnen Maßnahmen bleibt. Für eine echte Gleichheit im Gesundheitswesen müssen Behandlungs- Präventions- und Therapiekonzepte und Leitlinien kritisch überprüft und ggf. angepasst werden“, so Drese.

Land startet neue Ideenaufrufe der Transformationsrichtlinie

Dr. Wolfgang Blank: „Transformation entfaltet Wirkung, wenn gute Ideen auf gute Rahmenbedingungen treffen. Davon profitieren Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen.“

Schwerin – Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, hat heute die zweite Etappe der Transformationsförderung des Landes eingeleitet. Im Rahmen einer Online-Veranstaltung wurden den teilnehmenden Unternehmen, Kammern, Verbänden und Gewerkschaften drei neue Ideenaufrufe vorgestellt und die Bedeutung der praxisnahen Förderung hervorgehoben.

„Mit dem ersten Ideenaufruf der Transformationsrichtline mit dem Schwerpunkt Künstliche Intelligenz haben wir im vergangenen Jahr einen neuen Weg eingeschlagen, der uns bereits auf einen erfolgreichen Kurs geführt hat. Aus zahlreichen Projektideen zur Fachkräftesicherung, modernen Arbeitsformen und zukunftsorientierten Perspektiven wurden konkrete und geförderte Vorhaben. Transformation entfaltet Wirkung, wenn gute Ideen in unseren Unternehmen und bei Expertinnen und Experten auf unterstützende Rahmenbedingungen treffen“, sagte Minister Dr. Blank.

Die Vorhaben befassen sich beispielsweise mit der intelligenten Bewerberinnen- und Bewerberauswahl in Personalabteilungen, mit der digitalen Verarbeitung von Dokumenten im Gesundheitsbereich oder mit interaktiven Schulungsformaten für Beschäftigte.

Mit den drei neuen Ideenaufrufen setzte das Wirtschaftsministerium jetzt weitere Schwerpunkte:

Wissenstransfer – Generationswechsel und Wissenserhalt

Ziel ist es, Erfahrungen und Wissen von Beschäftigten langfristig zu sichern und für nachfolgende Generationen nutzbar zu machen.

Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Betriebliche Strukturen und Arbeitskulturen sollen so weiterentwickelt werden, dass alle faire Zugänge zu Beschäftigung und beruflicher Entwicklung haben, unabhängig von Geschlecht, Alter, familiären Verpflichtungen, Behinderung oder Herkunft.

Nachhaltigkeit

Der Fokus liegt auf fairen und chancengerechten Arbeitsbedingungen, einem verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen und der Stärkung der Resilienz von Unternehmen in Zeiten wachsender Unsicherheit.

Die Ideenaufrufe fördern praxisnahe Projekte, die Transformation im Unternehmensalltag konkret umsetzen und damit einen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern leisten. mv-works begleitet die Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Vorhaben und die Gesellschaft für Infrastruktur und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) berät bei der Antragstellung.

„Gemeinsam wollen wir Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfest machen – mit Erfahrungen vor Ort und neuen Ideen aus der Praxis. So werden wir den konkreten Herausforderungen der Unternehmen in unserem Land begegnen und Lösungen für erfolgreiche Transformation entwickeln. Die Transformationsrichtlinie eröffnet hierfür gezielt Raum zur Entwicklung, zum Austausch und zur Umsetzung solcher Ideen“, sagte Minister Dr. Blank.