Mietpreis-Kappungsgrenze

Schwerin – Nach Rostock soll künftig auch für Greifswald die sogenannte Kappungsgrenze bei Mietpreiserhöhungen abgesenkt werden. Das Landeskabinett hat dazu heute die Änderung der Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung behandelt und den Weg für die Verbandsanhörung freigemacht.

„Der Bundesgesetzgeber hat den Ländern die Möglichkeit eröffnet, in Städten mit Wohnungsknappheit regulierend einzugreifen. Dort, wo die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, können die Landesregierungen die Höhe für Mieten bei Neuvermietung, aber auch die prozentuale Erhöhung der Mieten bei Bestandsverträgen begrenzen“, erläutert Bauminister Christian Pegel.

Die Regelung der Kappungsgrenze bezieht sich auf die Paragrafen 558 Absatz 1 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach können Vermieter während des Bestehens eines Mietverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Allerdings darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent (Kappungsgrenze) erhöhen.

In Gebieten, in denen die Wohnungsknappheit besonders groß ist, kann diese Kappungsgrenze für maximal fünf Jahre auf 15 Prozent abgesenkt werden. Die Landesregierungen müssen diese Gebiete durch Rechtsverordnung bestimmen. Die Kappungsgrenze gilt seit Oktober 2018 aufgrund einer solchen Landesverordnung bereits für die Universitäts- und Hansestadt Rostock. Die Bürgerschaft von Greifswald hatte das Land auch für ihre Stadt um die Absenkung der Kappungsgrenze gebeten. Mit der heute vorgelegten Änderungsverordnung wird dies ermöglicht.

„Mietsteigerungen werden für immer mehr Menschen zum Problem. Die Absenkung der Kappungsgrenze und die Mietpreisbremse sind hilfreiche Instrumente, um die Symptome eines engen Mietwohnungsmarktes kurzfristig zu lindern. Für eine langfristige Verbesserung dieser Situation bedarf es allerdings der Schaffung neuen, bezahlbaren Wohnraums, wofür die betroffenen Städte die Voraussetzungen schaffen müssen – das Land aber mit den Fördermitteln für den Wohnungsbau Sozial hilft“, betont Pegel.

Bislang seien in Greifswald aus diesem Förderprogramm für Neubauprojekte der städtischen Wohnungsgesellschaft WVG, der Wohnungsgenossenschaft, aber auch von zwei privaten Investoren seit 2017 6,6 Millionen Euro für die Schaffung 145 neuer Wohnungen eingesetzt worden. Es seien zudem weitere Projekte in Greifswald im Umfang von circa acht Millionen Euro angekündigt, so der Minister.

WEMAG gewinnt 20 MW Speicherprojekte

Schwerin – Der Mecklenburger Energieversorger WEMAG erhielt im Rahmen der 1. EEG-Innovationsausschreibung Zuschläge für drei Projekte mit einer Speicherleistung von 20 Megawatt. Die Solar-Speicher-Kombinationen haben in den Projekten insgesamt eine Leistung von 80 Megawatt. Errichtet werden die neuen Solarspeicherparks an drei Standorten in Mecklenburg-Vorpommern.

Im Rahmen der 1. EEG-Innovationsausschreibung konnten die Errichter mit Kombinationen aus Erneuerbarer Erzeugung und Speichern teilnehmen. „Mit den neuen Solarspeicherparks können wir wieder ein Stück Energiewende schreiben“, freut sich Thomas Murche, technischer Vorstand der WEMAG AG. „Die WEMAG war schon 2014 mit dem ersten kommerziellen Batteriespeicher in Schwerin Pionier und daher wollen wir diese Vorreiterrolle auch bei den neuen Solarspeicherparks einnehmen“, so Murche weiter.

Als Speicher kommt die selbstentwickelte WEMAG-Batterie-Station WBS 2000 zum Einsatz. Die kompakte Speicherstation in Größe einer Schaltstation wird seit 2018 vom Unternehmen gebaut. Im September nahm die WEMAG mit Kunden zwei WBS-Projekte in Berlin und Friedland in Betrieb. Bislang wurden Speicherstationen von 250-750 kW errichtet, für die Umsetzung der Innovationsausschreibung wird die WBS2000 erstmalig eingesetzt. Die Speicherkapazität wird 2000 kWh je Station betragen, insgesamt werden 10 Stationen für die Speicherparks errichtet.

„Durch die eigene Fertigung der Speicherstationen konnten wir Kostenvorteile erzielen und uns so gegenüber vielen Wettbewerbern durchsetzen“, so Torsten Hinrichs, Geschäftsführer der WEMAG Projektentwicklung GmbH. „Mit den erzielten Zuschlägen von 80 MW haben wir etwa 40% des Ausschreibungsvolumens sichern können,“ ergänzt er weiter.

Die Realisierung der Projekte erfolgt in den kommenden drei Jahren. Die WEMAG kann dabei auf zahlreiche PV-Großprojekte zurückblicken, die sie mit Partnern errichtet hat.

Umgestaltung des Lindenplatzes

Hagenow – Die Stadt Hagenow (Landkreis Ludwigslust-Parchim) erhält vom Bauministerium M-V einen Zuwendungsbescheid über rund 541.000 Euro zur Umgestaltung und Sanierung des Lindenplatzes im Zentrum der Stadt. Das Geld stammt aus dem Städtebauförderprogramm. Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen rund 1,9 Millionen Euro.

Die Stadt möchte mit dem Geld den Lindenplatz als einen ihrer wichtigsten Plätze neu gestalten. Platzfläche und Gehwege sollen neu gepflastert werden. Zudem werden Lindenbäume als eine Baumreihe mit dazwischen stehenden Bänken gepflanzt. In der Mitte des Platzes entsteht ein Wasserspiel. Diese Aufwertung des Platzes und seine Nutzung für Märkte und andere Veranstaltungen soll ihn zu einem festen Bestandteil des öffentlichen Lebens in Hagenow machen.

Mit den Baumaßnahmen soll noch in diesem Jahr begonnen werden.

Brückenfinanzierung bei MV Werften steht

Schwerin – Die Konditionen für einen Überbrückungskredit aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) des Bundes an die MV Werften sind abschließend verhandelt worden. Die MV Werften können demnach einen Überbrückungskredit des Bundes in Höhe von 193 Millionen Euro erhalten.

„Wir sind einen deutlichen Schritt vorangekommen. Der Rettungsschirm des Bundes hat sich für die MV Werften geöffnet. Das ist ein erstes wichtiges Etappenziel für die Werftstandorte bis in das Frühjahr hinein. Es gibt deutlich mehr Planungssicherheit für die kommenden Monate“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag.

Mit der Brückenfinanzierung sollen laufende Betriebskosten sowie Löhne und Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Werftstandorten gedeckt werden. Darüber hinaus werden die Kreditmittel des Bundes zur Fertigstellung des Kreuzfahrtschiffes „Endeavor“ für Expeditionsreisen in Stralsund bis April 2020 freigegeben. „Das ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen der vergangenen Wochen zwischen den Vertretern von Genting, der MV Werftengruppe, und dem Bund unter Beteiligung des Landes M-V“, so Finanzminister Meyer weiter. Der Minister dankte allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit.

„Ziel ist es weiter, möglichst bis zum Ende des Jahres eine längerfristige Finanzierung aus dem WSF zu erreichen. Hierzu ist die Fertigstellung von Gutachten vonnöten. Dabei geht es um eine klare Fortführungsperspektive für den Bau und die Abnahme von weiteren Schiffen durch Genting. Hieran wird intensiv in den kommenden Wochen gearbeitet“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Das WSF-Gremium hat am Abend des 05.10.2020 das Verhandlungsergebnis bestätigt und damit die Voraussetzung für eine kurzfristige Bereitstellung des Überbrückungskredites geschaffen. Mit der Entscheidung des Bundes gibt das Land mit Zustimmung des Kabinetts und des Finanzausschusses des Landtages auch die noch vorhandenen Mittel auf dem Projektkonto von Global I für den Weiterbau dieses Schiffes in Wismar bis zur Erreichung des Meilensteins E Anfang des kommenden Jahres frei (ca. 43 Mio. Euro bis zum Jahresende). Damit kann ab Oktober die Produktion an allen drei Werftstandorten wieder hochlaufen.

Der für die zweite Stufe des Rettungsschirms benötigte Gesamtbedarf von mehr als 500 Mio. Euro wird in den kommenden Wochen im Zusammenhang mit den geplanten Restrukturierungsmaßnahmen von Genting Hong Kong weiter konkretisiert und untersetzt werden. Die für den Überbrückungskredit bereitgestellten Mittel werden auf diesen Bedarf angerechnet.