Konsolidierungszuweisung für Pasewalk

Pasewalk – Neben der Stadt Burg-Stargard erhält nun auch die Stadt Pasewalk als weitere kreisangehörige Gemeinde eine Konsolidierungszuweisung aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von über eine Million Euro.

Nach § 27 des Finanzausgleichsgesetzes erhalten defizitäre Kommunen für jeden Euro selbst erwirtschafteten Überschuss vom Land im Folgejahr grundsätzlich einen Euro dazu, bis das Haushaltsdefizit abgebaut ist. Mindestens erhalten diese Kommunen aber eine Zuweisung in Höhe von 20 Prozent des verbleibenden Defizits. Pasewalk profitiert von dieser sogenannten Mindestzuweisung und erhält zur Rückführung des verbleibenden Defizits in Höhe von rund 5,5 Mio. Euro nun rund 1,1 Mio. Euro Unterstützung vom Land.

„Sofern Pasewalk auch in den nächsten Jahren im Finanzhaushalt Überschüsse erzielt, kann die Stadt mit Unterstützung des Landes spätestens im Jahr 2024 den Ausgleich des Finanzhaushalts erreichen“, so Innenminister Lorenz Caffier. „Mit der neuen Regelung im Finanzausgleichsgesetz erhalten defizitäre Kommunen des Landes eine Perspektive, aus der Vergeblichkeitsfalle der Schulden herauszukommen. Ich freue mich, dass die Umsetzung so gut angelaufen ist“, so Caffier weiter.

Mit Stand 24. Juli 2020 liegen dem Ministerium für Inneres und Europa bereits 62 Anträge von Kommunen nach § 27 des Finanzausgleichsgesetzes mit einem Antragsvolumen von insgesamt rd. 36 Millionen Euro vor, 50 dieser Anträge sind mit insgesamt rund 28,5 Millionen Euro bereits positiv beschieden worden.

Anträge können noch bis zum 1. September 2020 gestellt werden.

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