Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe hat die vereinbarte Verlängerung des Kurzarbeitergeldes begrüßt. „Vom Bund kommt ein wichtiges Zeichen zur richtigen Zeit auch für die heimische Wirtschaft. Viele Unternehmen haben mit den Folgen der Corona-Pandemie zu kämpfen. Mit der Verlängerung der Maßnahme gibt es etwas mehr Planungssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Jobs können abgesichert werden. Gerade in Krisenzeiten hat sich die Kurzarbeit als geeignetes Mittel für den Mittelstand bewährt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hatte sich am Dienstag-Abend in Berlin darauf geeinigt, die Möglichkeit der Kurzarbeit von 12 auf bis zu 24 Monate zu verlängern. Die verlängerte Bezugsdauer soll für Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Das Kurzarbeitergeld soll maximal bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden. Geplant sei, das Kurzarbeitergeld demnach weiter auf 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat zu erhöhen.

Darüber hinaus soll die Überbrückungshilfe des Bundes verlängert werden. Das Programm war bis Ende August befristet. Nun soll es bis Ende des Jahres laufen. „Es gibt mehr Zeit Anträge zu stellen, damit möglichst viele Unternehmen von der Unterstützung auch profitieren können“, erläuterte Glawe weiter. Das Bundesprogramm sieht vor, dass Unternehmen Zuschüsse zu den fixen Betriebskosten beantragen können. Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten. Hierzu gehören insbesondere Mieten und Pachten, Zinsaufwendungen für Kredite und Finanzierungskostenanteile von Leasingraten, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen, Versicherungen, Kosten für Auszubildende und die Kosten für den Steuerberater im Zusammenhang mit der Antragstellung.

Wirtschaftsminister Glawe machte deutlich, dass auch das Land weiter unterstützen wird. „Mit der Soforthilfe, den Liquiditätshilfen, der Unterstützung des Landes für Ausbildungsbetriebe sowie dem Programm für Modernisierungsmaßnahmen im Beherbergungsgewerbe sind wichtige Maßnahmen zum Erhalt der heimischen Wirtschaft auf den Weg gebracht worden. Aktuell geht es darum, die Wirtschaft auch für den Winter bestmöglich krisenfest zu machen. Hier sind Bund und Land weiter gefordert. Die Sicherung von Arbeitsplätzen hat bei allen Maßnahmen oberste Priorität“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

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