Außergerichtliche Schlichtung

118 Schlichtungsversuche wurden im Jahr 2019 mit einem Vergleich abgeschlossen. Justizministerin Katy Hoffmeister: „Schiedsleute sind unverzichtbar“

Schwerin – Im Jahr 2019 wurden knapp 270 Anträgen auf Schlichtung von Streitigkeiten gestellt. Das waren rund fünf Anträge pro Woche. „Diese Schlichtungsversuche sind in 118 Fällen mit einem Vergleich beendet worden. Relativ hoch ist die Schlichtungsquote, wenn beide Seiten an einen Tisch geholt werden konnten. Von den 189 Verfahren, bei denen zum Schlichtungsversuch beide Parteien erschienen waren, endeten 62 Prozent mit einem Vergleich. Diese Quote ist seit Jahren nahezu konstant“, bilanziert Katy Justizministerin Hoffmeister.

Ein Schiedsverfahren ist zum Beispiel bei manchen Beleidigungen vorzuschalten, bevor Klage erhoben werden kann. Auch bei Streitigkeiten unter Nachbarn, beispielsweise wegen Lärms, Rauchs oder überhängenden Ästen sind zunächst die Schiedsleute einzuschalten. Scheitert ein Schlichtungsversuch nachweislich, kann das Verfahren vor Gericht verhandelt werden. Justizministerin Hoffmeister: „Die 233 ehrenamtlichen Schiedsleute in den Gemeinden sind unverzichtbar. Sie beweisen, dass man ein nachbarschaftliches Zusammenleben nicht per Gesetz verordnen muss. Miteinander reden hilft und ist noch immer entscheidend für eine Konflikt-Lösungen. Eine Lösung in beiderseitigem Einverständnis fördert zudem ein friedliches Verhältnis in unserer Gesellschaft. Daher kann ich nur dazu aufrufen, die Schiedsstellen in unserem Land aktiv zu unterstützen. Neue Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind sehr willkommen“, sagte Ministerin Hoffmeister weiter.

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