Entlastung der Kommunen

Berlin – Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung einer Änderung der Artikel 104a und 143h des Grundgesetzes und dem Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder zugestimmt.

Der Bund übernimmt damit künftig bis zu 74 Prozent der Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. „Das ist eine große und dauerhafte Entlastung der Kommunen, insbesondere in den ostdeutschen Ländern. Sie müssen künftig einen deutlich geringeren Anteil an den Kosten der Unterkunft tragen und können diese Mittel für andere wichtige Aufgaben einsetzen. Nach ersten Berechnungen werden allein die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern um 70 Millionen Euro im Jahr entlastet“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Abstimmung.

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Kommunen im Jahr 2020 einen einmaligen Ausgleich für die aufgrund der Corona-Pandemie geringeren Gewerbesteuereinnahmen enthalten. „Auch das ist eine wichtige Unterstützung für die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern. Der Innenminister, der Finanzminister und ich werden am Montag ein Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden führen, in dem wir darüber sprechen wollen, wie das Land diese einmalige Hilfe in Corona-Zeiten weiter aufstocken kann“, kündigte Schwesig an.

Der Bund übernehme außerdem künftig 50 statt 40 Prozent der Kosten für die Renten aus den DDR- Zusatzversorgungssystemen. „Das ist ein Schritt nach vorn, über den wir uns freuen. Die ostdeutschen Länder hätten sich allerdings eine vollständige Übernahme gewünscht. Die Renten sind Angelegenheit des Bundes. Es bleibt unverständlich, warum ausgerechnet die DDR-Zusatzversorgungssysteme den ostdeutschen Landeskassen aufgebürdet werden“, sagte die Ministerpräsidentin.

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