Nachtragshaushalt 2020/2021

Schwerin – Auf ihrer Klausurtagung hat die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern Eckpunkte für den zweiten Nachtragshaushalt für die Jahre 2020 und 2021 beschlossen.

„Wir müssen in der Corona-Krise die Weichen für die Zukunft stellen. Mit den beiden Nachtragshaushalten für die Jahre 2020 und 2021 stabilisieren wir die Konjunktur in Mecklenburg-Vorpommern, um die Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt zu begrenzen. Zugleich investieren wir in die Zukunft Mecklenburg-Vorpommerns. Unser Ziel ist klar: Wir wollen, dass das Land, seine Unternehmen und vor allem die Bürgerinnen und Bürger möglichst gut durch die Corona-Krise kommen. Und wir wollen, dass sich unser Land Mecklenburg-Vorpommern auch in Zukunft gut entwickelt“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Vorstellung der Eckpunkte.

„Ich bin froh, dass es gelungen ist, die Kommunen und den ländlichen Raum mit zusätzlichen Finanzmitteln zu unterstützen. Wir können die Pandemie nur gemeinsam mit unseren Kommunen bewältigen. Die kommunalen Haushalte erhalten somit Planungssicherheit für die Zukunft“, betonte Innenminister Lorenz Caffier.

Finanzminister Reinhard Meyer „Mit den heute beschlossenen Maßnahmen werden wir erneut neue Schulden in Höhe von mehr als 2 Milliarden Euro aufnehmen müssen. Nicht zuletzt die solide Finanzpolitik der vergangenen Jahre führt dazu, dass Mecklenburg-Vorpommern mit den geplanten Nachtragshaushalten das Land mit der viertniedrigsten Pro-Kopf-Verschuldung in Deutschland bleibt. Die größte Herausforderung zukünftiger Finanzpolitik wird darin bestehen, diese Schulden mit Augenmaß zurückzuführen.“

Der Nachtragshaushalt 2020/2021 ist nach den heute beschlossenen Planungen mit einer Nettokreditaufnahme von 2,15 Milliarden Euro verbunden. Davon dienen 487 Millionen Euro der Kofinanzierung von Maßnahmen aus dem Konjunktur- und Krisenprogramm des Bundes und weitere 298 Millionen Euro, um Steuermindereinnahmen aufgrund coronabedingter Steuerrechtsänderungen auszugleichen. Mit 868 Millionen Euro wird der größte Teil der Summe für zusätzliche, durch die Corona-Pandemie bedingte, Landesausgaben eingesetzt. Mit weiteren 497 Millionen Euro können bereits geplante Investitionen vorgezogen werden.

Dabei will die Landesregierung fünf Schwerpunkte setzen.

  • 256 Millionen Euro gehen in den Bereich Bildung. Davon soll unter anderem die digitale Ausstattung von Schulen und Hochschulen verbessert werden. Das Schulbauprogramm des Landes wird um 100 Millionen erweitert. Auch die Mittel für den Ausbau der Ganztagsbetreuung werden erhöht.
  • 101 Millionen Euro gehen in den Schwerpunkt Wirtschaft und Arbeitsplätze. Die Stabilisierung der Wirtschaft war mit über 400 Millionen Euro bereits klarer Schwerpunkt des ersten Nachtragshaushaltes im Jahr 2020. Die Mittel sollen jetzt noch einmal aufgestockt werden. Damit soll das letzte Woche auf dem MV-Gipfel beschlossene Winter-Wirtschaftsprogramm in Höhe von 100 Millionen finanziert werden. Eine Million steht für Modellprojekte im Tourismus zur Verfügung.
  • 480 Millionen Euro gehen in den Bereich Gesundheit. Mit den Mitteln sollen die Universitätskliniken und die Krankenhäuser im Land modernisiert, besser ausgestattet und digitalisiert werden. Auch Arztpraxen und Gesundheitszentren im ländlichen Raum sollen verstärkt gefördert werden.
  • 387 Millionen sind zur Stärkung der Kommunen Wie auf dem Kommunalgipfel vereinbart, wird die kommunale Finanzausstattung 2020 und 2021 um zusammen 162,5 Millionen Euro verbessert, um Steuerausfälle der Kommunen auszugleichen. Hinzu kommen die am vergangenen Montag vereinbarten Kofinanzierungsmittel für das Graue-Flecken-Programm des Bundes zum Breitbandausbau und weitere Mittel zur Stabilisierung des öffentlichen Personennahverkehrs.
  • 400 Millionen Euro werden für die Digitalisierung und die Zukunft der Verwaltung zur Verfügung eingeplant, u.a. für eine modernere Ausstattung. Darüber hinaus muss das digitale Dienstleistungsangebot der öffentlichen Verwaltung an die Bürgerinnen und Bürger – gerade in einem Flächenland wie MV – weiter ausgebaut werden.

Die Entwürfe für die Nachtragshaushalte 2020 und 2021 sollen am 13. Oktober im Kabinett beschlossen und dann Ende Oktober zur Beratung in den Landtag eingebracht werden.

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