Mietpreis-Kappungsgrenze

Schwerin – Nach Rostock soll künftig auch für Greifswald die sogenannte Kappungsgrenze bei Mietpreiserhöhungen abgesenkt werden. Das Landeskabinett hat dazu heute die Änderung der Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung behandelt und den Weg für die Verbandsanhörung freigemacht.

„Der Bundesgesetzgeber hat den Ländern die Möglichkeit eröffnet, in Städten mit Wohnungsknappheit regulierend einzugreifen. Dort, wo die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, können die Landesregierungen die Höhe für Mieten bei Neuvermietung, aber auch die prozentuale Erhöhung der Mieten bei Bestandsverträgen begrenzen“, erläutert Bauminister Christian Pegel.

Die Regelung der Kappungsgrenze bezieht sich auf die Paragrafen 558 Absatz 1 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach können Vermieter während des Bestehens eines Mietverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Allerdings darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent (Kappungsgrenze) erhöhen.

In Gebieten, in denen die Wohnungsknappheit besonders groß ist, kann diese Kappungsgrenze für maximal fünf Jahre auf 15 Prozent abgesenkt werden. Die Landesregierungen müssen diese Gebiete durch Rechtsverordnung bestimmen. Die Kappungsgrenze gilt seit Oktober 2018 aufgrund einer solchen Landesverordnung bereits für die Universitäts- und Hansestadt Rostock. Die Bürgerschaft von Greifswald hatte das Land auch für ihre Stadt um die Absenkung der Kappungsgrenze gebeten. Mit der heute vorgelegten Änderungsverordnung wird dies ermöglicht.

„Mietsteigerungen werden für immer mehr Menschen zum Problem. Die Absenkung der Kappungsgrenze und die Mietpreisbremse sind hilfreiche Instrumente, um die Symptome eines engen Mietwohnungsmarktes kurzfristig zu lindern. Für eine langfristige Verbesserung dieser Situation bedarf es allerdings der Schaffung neuen, bezahlbaren Wohnraums, wofür die betroffenen Städte die Voraussetzungen schaffen müssen – das Land aber mit den Fördermitteln für den Wohnungsbau Sozial hilft“, betont Pegel.

Bislang seien in Greifswald aus diesem Förderprogramm für Neubauprojekte der städtischen Wohnungsgesellschaft WVG, der Wohnungsgenossenschaft, aber auch von zwei privaten Investoren seit 2017 6,6 Millionen Euro für die Schaffung 145 neuer Wohnungen eingesetzt worden. Es seien zudem weitere Projekte in Greifswald im Umfang von circa acht Millionen Euro angekündigt, so der Minister.

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