Kommunen mit Badestellen

Kreistagsfraktion BVR/FW fordert Rechtssicherheit für Kommunen mit Badestellen

Stralsund – „Es ist dringend notwendig, dass endlich für Kommunen mit Badestellen Rechtssicherheit geschaffen wird. Es kann nicht sein, dass den Bürgermeistern die Verantwortung für die Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern aufgebürdet wird und sie in Haftung genommen werden, wenn es keine Badeaufsicht gibt. Es muss endlich ein Badesicherheitsgesetz her“, verdeutlicht Mathias Löttge, Vorsitzender der Kreistagsfraktion Bürger für Vorpommern-Rügen/Freie Wähler. Einen entsprechenden Antrag hat seine Fraktion in den Kreistag am 12. Oktober eingebracht.

Landrat Stefan Kerth soll sich im Interesse der Kommunen von Vorpommern-Rügen mit Badestellen bei der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern für die Schaffung von Rechtssicherheit in Bezug auf Haftungsfragen am Beispiel des Badesicherheitsgesetzes von Schleswig-Holstein einsetzen. In Vorpommern-Rügen gibt es zahlreiche Kommunen mit Badestellen. Nach dem Landeswassergesetz Mecklenburg-Vorpommern darf jedermann oberirdische Gewässer zum Baden benutzen. Der Bundesgerichtshof hatte die Verantwortung der Bürgermeister von Kommunen mit Badestellen herausgestellt. Im Ergebnis kam es bundesweit zu zahlreichen Schließungen von Badestellen, da Bürgermeister Angst hatten, im Fall des Falles in Haftung genommen zu werden.

„In dieser Situation brauchen die betroffenen Bürgermeister Rechtssicherheit bei der Ausweisung und den Betrieb von Badestellen. Es muss klar geregelt werden, wann öffentliche Badestellen einer Aufsicht unterliegen, in welchem Umfang diese gewährleistet sein muss, wie die Beschilderung rechtssicher aussieht und wann auf eigene Gefahr gebadet wird. Die Bürgermeister dürfen mit diesen Fragen nicht weiter allein gelassen werden“, ergänzt Mathias Löttge.

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