Ausbreitung der Geflügelpest

Schwerin – Nachdem in den Landkreisen Rostock und Vorpommern-Rügen weitere Betriebe vom Ausbruch der Geflügelpest betroffen sind, haben sich die Landkreise und das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt über das weitere Vorgehen verständigt. Minister Dr. Till Backhaus hatte wegen der dynamischen Entwicklung im Land kurzfristig zu einer Telefonkonferenz eingeladen.

„Es macht mich betroffen, dass innerhalb sehr kurzer Zeit nun schon fast 100.000 Tiere der Geflügelpest zum Opfer gefallen sind. Auch für die Halter ist das natürlich eine schlimme Situation. Die Seuche ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Ich bin daher froh, dass sich nach dem Landkreis Vorpommern-Rügen auch der Landkreis Rostock entschieden hat, ein kreisweites Aufstallungsgebot zu erlassen. Die anderen Landkreise werden zunächst differenziert vorgehen,“ so der Minister.

Dort wo es aufgrund des jahreszeitlichen Vogelzuges sehr viele Wildvögel gibt, die sogenannten Risikogebiete der Winterkulisse, soll ab diesen Mittwoch ein Aufstallungsgebot in Kraft treten. Außerhalb dieser Gebiete gilt das Aufstallungsgebot vorerst nur für gewerbliche Betriebe.

„Ich danke auch den Fachleuten des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), die uns heute nochmals deutlich gemacht haben, dass wir es mit einem äußerst aggressiven Virusgeschehen zu tun haben. Ich schließe daher nicht aus, dass wir weitere Schritte unternehmen müssen,“ sagt der Agrarminister.

„Wir werden das Monitoring fortsetzen und uns am Freitag erneut mit der Situation beschäftigen. Allen ist klar, dass wir es mit einem enormen wirtschaftlichen Risiko zu tun haben. Mit den aktuellen Fällen wird die Tierseuchenkasse bereits stärker belastet als in dem Seuchenzug 2016/17. Unser Ziel muss sein, die Seucheneinträge in Hausgeflügelbestände so gering wie möglich zu halten. Wenn wir am Freitag gemeinsam mit dem FLI zu einer neuen Risikobewertung kommen, rechne ich ab dem kommenden Montag mit einem landesweiten Aufstallungsgebot,“ so Minister Backhaus abschließend.

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