Wohnungsbau Sozial

Pegel übergibt 2,4-Millionen-Bescheid für Modellprojekt in Greifswald

Greifswald – Am Freitag, 20. November 2020, übergibt Bauminister Christian Pegel einen Fördermittelbescheid in Höhe von 2.354.700 Euro für den Neubau von 48 belegungsgebundenen Mietwohnungen in Greifswald an den Geschäftsführer der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Klaus-Peter Adomeit. Die Fördermittel werden nach der Richtlinie „Wohnungsbau Sozial“ gewährt.

Das Vorhaben ist Teil des Handlungsfelds Wohnen im Modellprojekt der Stadt Greifswald „Zukunft des Wohnens – Mitten in Schönwalde I+II“. Das Modellprojekt in Greifswald ist eins von insgesamt vier im Land gestarteten Projekten im Rahmen der Initiative der Landesregierung „Zukunft des Wohnens in Mecklenburg-Vorpommern“. Ziel der Modellprojekte ist, durch die Schaffung verschiedener, auch sozialer Wohnangebote in Verbindung mit flankierende Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Sport und soziale Infrastruktur die soziale Durchmischung in Wohnquartieren zu befördern und zur Reduzierung bzw. Abmilderung der sozialen Entmischung beizutragen.

An der Stilower Wende werden in einem sechsgeschossigen Wohngebäude 55 Mietwohnungen entstehen. Davon werden für den Bau von 48 barrierefreien Wohnungen Landeszuschüsse, je hälftig im ersten und zweiten Förderweg, bereitgestellt. Die weiteren sieben Wohnungen sind frei finanziert, wobei die Wohnungsgesellschaft zwei Wohnungen als Büroräume nutzen möchte.

Das 2017 in Kraft getretene Förderprogramm “Wohnungsbau Sozial“ setzt Anreize für Wohnungsunternehmen und private Investoren, bezahlbaren Wohnraum in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt zu schaffen. Förderfähig ist die Schaffung von barrierearmen und barrierefreien Mietwohnungen durch Neubau, Um- und Ausbau sowie durch Nutzungsänderung bestehender Gebäude. Bereitgestellt werden Zuschüsse bis zu 850 Euro je Quadratmeter Wohnfläche im ersten Förderweg, bis zu 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im zweiten Förderweg und zusätzlich bis zu 100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für den Einbau von Personenaufzügen.

Für die nach der Richtlinie geförderten Wohnungen gilt eine Belegungsbindung: 20 Jahre lang dürfen sie nur an Personen mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Diesen erhalten Wohnungssuchende, deren Einkommen einen festgelegten, von der Haushaltsgröße abhängigen Satz nicht überschreitet, bei ihrer Kommune. Für die Dauer von 20 Jahren unterliegen die Wohnungen auch Mietpreisbindungen.

Bislang wurden Neubauvorhaben mit 911 Mietwohnungen in Schwerin, Rostock, Greifswald, Bad Doberan, Waren, Neubrandenburg, Wismar, Anklam, Sassnitz, Torgelow, Heringsdorf/Ahlbeck und Teterow mit Fördermitteln in Höhe von 44,5 Millionen Euro unterstützt.

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