Psychosoziale Prozessbegleitung

Herbst-JuMiKo unterstützt Vorstoß aus M-V zur psychosozialen Prozessbegleitung

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister sagte nach dem Beschluss der Justizministerkonferenz: „Opfern von schweren Straftaten muss einfacher geholfen werden können“

„Von dieser digitalen Justizministerkonferenz geht ein sehr starkes Zeichen für den verbesserten Opferschutz aus. Ich danke meinen Amtskolleginnen und Kollegen für die Unterstützung unseres Vorstoßes, das Hilfsangebot der psychosozialen Prozessbegleitung weiter zu stärken. Kinder als Opfer schwerer Sexual- und Gewaltstraftaten sollen künftig einfacher unterstützt werden. Für sie sollte eine psychosoziale Prozessbegleitung ohne Antrag, also von Amts wegen angeordnet werden können. Bislang haben wir erreicht, dass betroffene Kinder einen gesetzlichen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung haben. Viele Eltern wissen jedoch nichts davon oder scheuen sich davor, einen solchen Antrag zu stellen. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine äußerst wichtige Unterstützung für das Kind in seiner Rolle als Zeuge bei Gerichtsverfahren. Uns in Mecklenburg-Vorpommern, die den bundesweiten Anspruch angeschoben haben, ist der Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung ein wichtiges Anliegen“, so Ministerin Hoffmeister nach der digitalen Herbst-JuMiKo.

Die JuMiKo bittet die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz zu prüfen, ob der Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung erleichtert werden kann. Darüber hinaus wird gebeten ebenso zu prüfen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen auch bei erwachsenen Verletzten auf das unbestimmte Tatbestandsmerkmal der besonderen Schutzbedürftigkeit verzichtet und den Verletzten die Antragstellung erleichtert werden kann. Seit 2017 haben Kinder und besonders schutzbedürftige erwachsene Opfer von schweren Sexual- und Gewaltstraftaten Anspruch auf die für sie kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung. Jetzt soll auch geprüft werden, ob dieser Anspruch auf Verletzte in gravierenden Fällen häuslicher Gewalt ausgeweitet werden kann.

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