Einführung einer Kindergrundsicherung

Schwerin – Nach der Konferenz der Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister (ASMK) in der vergangenen Woche spürt Sozialministerin Stefanie Drese Rückenwind für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung.

„Die ASMK hat parteiübergreifend mit großer Mehrheit beschlossen, auf Grundlage von verschiedenen Untersuchungen, Modellen und Rechtsgutachten eine konkrete Umsetzungsstrategie zu entwickeln. Fast alle Fachministerinnen und Fachminister halten eine Kindergrundsicherung für realisierbar und sinnvoll“, sagte Drese.

Ausdrücklich appelliere die ASMK an die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern an der Einführung einer Kindergrundsicherung zu arbeiten, so Drese. „Wir sind uns einig, für eine kindgerechte Entwicklung ist eine soziale Absicherung von Kindern und Jugendlichen erforderlich, die über eine reine Armutsbekämpfung hinausgeht.“

Drese: Mein Ziel ist es, mit der Einführung einer Kindergrundsicherung Familien mit geringem und mittlerem Einkommen zusätzlich zu entlasten und besser als bisher, gleiche Bildungschancen und soziale Teilhabe für alle Kinder zu ermöglichen.“ Auch der bürokratische Aufwand soll sinken, indem sämtliche Leistungen für Eltern in einem Betrag gebündelt werden.

Nach Ansicht von Ministerin Drese gibt es nicht einen einzigen und einfachen Weg zu einer Kindergrundsicherung. Die Länder haben aber hierzu richtungsweisende Beiträge vorgelegt und stehen zu Beratungen für eine zielgenaue Einführung zur Verfügung.

Drese: „Die Bundesregierung wird daher nun gebeten, gemeinsam mit den Ländern die nächsten Schritte zur Umsetzung einer Kindergrundsicherung im Interesse von Kindern und Jugendlichen einzuleiten.“

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