Mehr für Bildung im Nachtragshaushalt

Schwerin – Bildungsministerin Bettina Martin hat am Mittwoch den Nachtragshaushalt 2020/21 als ein wichtiges Zeichen für die Bildung bezeichnet. „255,5 Millionen Euro für die Bildung sind eine gute Nachricht für die Schulen und Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern“, so Martin. „Bildungspolitik hat bei uns im Land absolute Priorität.“

Am Mittwoch hat der Landtag den Entwurf der Landesregierung zum Nachtragshaushalt in erster Lesung beraten. „Allein 80 Millionen Euro werden zusätzlich in die Digitalisierung der Schulen investiert. Das ist nicht nur in Pandemie-Zeiten der richtige Weg, sondern gibt den Schulen im Land auch die Möglichkeit, zukunftsorientiert im Sinne der Schülerinnen und Schüler zu handeln“, sagte die Ministerin. Neben Mitteln für den Ausbau der digitalen Infrastruktur werden auch 100 Mio. Euro zusätzlich für das Schulsanierungs- und Bauprogramm zur Verfügung gestellt. Damit werden die Schulträger – also die Landkreise und Kommunen – unterstützt.

Mit den 255,5 Millionen Euro sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • 80 Millionen Euro für Digitalisierung an Schulen (v. a. technische Ausstattung, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften sowie Beschaffung von digitalen Unterrichtsmaterialien)
  • 40 Millionen Euro für Digitalisierung an den Hochschulen
  • 9,3 Millionen Euro für alternative Lehrformate im Krankenhausbetrieb der Universitätsmedizinen
  • 100 Millionen Euro für Schulsanierungs- und -bauprogramm
  • 3,2 Millionen Euro zusätzlich für Ganztagsausbau
  • 23 Millionen Euro für sonstige Maßnahmen an den Hochschulen.

Auch die Hochschulen im Land profitieren von dem vorgesehenen Entwurf. „40 Mio. Euro für den weiteren Ausbau der Digitalisierung setzen ein Zeichen“, sagte Martin. „Unsere Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern werden so besser für die digitale Lehre gerüstet sein und neue Wege beschreiten können.“

Der Nachtragshaushalt sieht auch eine deutliche Erhöhung der Finanzmittel für moderne Medizingeräte, Klinikgebäude und digitale Systeme an den Universitätsmedizinen in Rostock und in Greifswald vor. Zum einen wird ein „Sondervermögen Universitätsmedizin“ in Höhe von 360 Mio. Euro gebildet. Dies setzt sich aus bereits geplanten 325 Mio. Euro und zusätzlichen 35 Mio. Euro für diese Zwecke zusammen. Zum anderen kommen weitere Mittel unter anderem der EU und des Bundes von rd. 77,9 Mio. Euro hinzu. Zudem kommen außerhalb des Sondervermögens Mittelaufwüchse für den Geräte- und Digitalisierungsbereich an den Universitätsmedizinen von ca. 77,9 Mio. Euro. „Die Landesregierung will hiermit die Leistungsfähigkeit der Hochleistungsmedizin im Land weiter verbessern“, so Martin

Zur Beschleunigung der Baumaßnahmen an der Universitätsmedizin hat die Staatliche Bauverwaltung außerdem vorgeschlagen, an den Universitätsmedizinen zwei „Bauhütten“ zu errichten. Diese mit zusätzlichem Personal ausgestatteten Stellen sollen für eine schnellere Umsetzung von Baumaßnahmen sorgen, die für den Klinikbetrieb dringlich sind.

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