Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Schwerin – Das Landeskabinett hat die Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (LBGG M-V) beschlossen. Der Gesetzentwurf geht nun in die parlamentarische Beratung in den Landtag.

Mit unserer beabsichtigten Novelle wollen wir Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen weiter beseitigen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese nach der Sitzung der Landesregierung. Ziel des Landes sei es, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte und möglichst selbständige Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.

Ministerin Drese hob insbesondere die Weiterentwicklung des Integrationsförderrates zu einem Inklusionsförderrat für Menschen mit Behinderungen hervor. „Mit dieser Änderung stärken wir die Vereine und Verbände der Menschen mit Behinderungen in ihrer Aufgabenwahrnehmung“, sagte Drese.

Das aus ehrenamtlich Mitgliedern bestehende Gremium berät und unterstützt die Landesregierung bei der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen. Er hat das Recht, der Landesregierung geeignete Vorschriften vorzuschlagen. Wenn Gesetzentwürfe eingebracht oder andere Rechtsvorschriften erlassen werden sollen, ist der Förderrat anzuhören, wenn die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen betroffen sind.

Ein weiterer wichtiger Punkt der geplanten Änderung des LBGG ist die Einführung der verständlichen und „Leichten Sprache“ im Verwaltungsverfahren aller staatlichen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen). „Mir ist es ein großes Anliegen, dass Behörden ihre Bescheide verständlich und auch in Leichter Sprache insbesondere gegenüber Menschen mit Behinderungen erläutern“, betonte Drese. Dazu seien auch Fortbildungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der barrierefreien Kommunikation notwendig und vorgesehen, so Drese.

Ein weiterer Schwerpunkt des novellierten LBGG ist der weitere Abbau von Barrieren in Landesbauten. Drese: „Für landeseigene Neubauten und große Um- und Erweiterungsbauten ist eine Barrierefreiheit nach dem Stand der Technik vorgesehen. Wir wollen dabei auch die Gebäudeteile mit Publikumsverkehr barrierefrei gestalten, die nicht unmittelbar von den baulichen Maßnahmen selbst betroffen sind.“

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