Weitere Fälle von Geflügelpest

Dömitz – In einem Putenmastbetrieb bei Dömitz im Landkreis Ludwigslust-Parchim liegt ein neuer Fall der Geflügelpest vor. Die Ergebnisse des Referenzlabors haben den Verdacht bestätigt. In dem betroffenen Betrieb befinden sich etwa 20.000 Puten. Zur Eindämmung des für Wild- und Hausgeflügel hoch ansteckenden Geflügelpest-Virus müssen alle dort gehaltenen Puten getötet werden.

Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt MV, Dr. Till Backhaus, mahnt anlässlich des Falls erneut zur Aufmerksamkeit: „Die erneut auftretenden Fälle der Geflügelpest zeigen uns sehr deutlich, dass diese Seuche noch nicht gebannt ist! Und deshalb dürfen wir das Geschehen auch keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen, sondern müssen in unseren Betrieben und Hobbyhaltungen für höchste Biosicherheit sorgen. Ich weiß, das ist für Tier und Mensch schwer, aber anders geht es leider nicht. Und seine Tiere im Falle des Eintrags töten zu müssen, wünsche ich auch niemandem. Jeder Fall ist für einen Halter eine kleine Tragödie und sowas wollen wir verhindern.“

Der Minister stellt zudem noch einmal klar, worauf Halterinnen und Halter besonders achten müssen: „Ganz wichtig, und daran hat sich nichts geändert: Beobachten Sie aufmerksam Ihr Geflügel. Wenn Tiere krank scheinen oder sich auffällig verhalten, informieren Sie sofort das zuständige Veterinäramt! Nur so können wir gewährleisten, dass Ausbrüche frühzeitig erkannt werden und wir eine weitere Verbreitung verhindern. Zum anderen müssen alle Halterinnen und Halter entsprechende Vorsorge treffen. Kontakte des Hausbestandes mit Wildvögeln müssen effektiv unterbunden werden. Das betrifft insbesondere auch Futter, Einstreu und Gegenstände, mit denen die Tiere in Berührung kommen.“

In sogenannten Risikogebieten des Landkreises Ludwigslust-Parchim darf Geflügel bereits seit November vergangenen Jahres nicht mehr ungeschützt im Freien gehalten werden. Eine entsprechende tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Einschleppung des Erregers der Geflügelpest vom Typ H5 in Risikogebieten hat der Landkreis erlassen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises.

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