Impfstoff von AstraZeneca erreicht M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sind 7.200 Dosen des Impfstoffs vom Hersteller AstraZeneca angekommen. „Damit kann der Schutz vor dem Corona-Virus mit dem Impfstoff eines weiteren Herstellers bei uns erfolgen. Mit der Belieferung durch den AstraZeneca-Impfstoff stehen insgesamt mehr Impfdosen im Land zur Verfügung, das kann das Impftempo erhöhen. Durch andere Anforderungen an Kühlung und Lagerung beim AstraZeneca-Impfstoff ist ein flexiblerer Ansatz des Impfens möglich. Der Fokus liegt beim Durchimpfen weiterhin in der Priorität 1. Je mehr Impfstoff wir bekommen, umso schneller können wir auch andere Gruppen impfen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Am Montag erfolgte die erste Lieferung des Impfstoffes nach Mecklenburg-Vorpommern. „Nach den Impfstoffen von BionTech/Pfizer und Moderna ist der Impfstoff von AstraZeneca der dritte, der in Mecklenburg-Vorpommern verimpft wird. Weitere Lieferungen werden in den kommenden Wochen erwartet. Die Lieferpläne werden weiter angepasst. Es geht bei den Impfungen weiter voran“, so Glawe. In der kommenden Woche (7. Kalenderwoche) werden 7.200 Impfdosen, in der 8. Kalenderwoche 19.200 Impfdosen und in der 9. Kalenderwoche 28.800 Impfdosen erwartet. In Mecklenburg-Vorpommern wurden bislang 82.514 Menschen geimpft – davon 21.115 Zweitimpfungen (bis einschließlich 07. Februar 2021).

Mecklenburg-Vorpommern geht beim Impfen weiter nach der Corona-Impfverordnung (=Bundesverordnung) vor und folgt den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (StiKo). Laut Verordnung des Bundes sollen Personen zwischen 18 und 64 Jahren, die der höchsten Prioritätsstufe (Priorität 1) zuzuordnen sind, mit AstraZeneca geimpft werden. „Beschäftigten in Pflegeheimen oder Intensivstationen in dieser Altersgruppe erhalten nun vorrangig den AstraZeneca-Impfstoff. Hier fehlen aktuell noch die entsprechenden Daten, um die Wirkung bei Älteren festzustellen. Alle Personen mit höherem Alter (Ü65) erhalten die für höhere Altersgruppen zugelassenen Impfstoffe von BionTech/Pfizer beziehungsweise Moderna“, so Glawe weiter.

Zur höchsten Priorität bei Schutzimpfungen zählen Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind. „Des Weiteren gehören Personen dazu, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen sowie Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- oder Prüftätigkeiten ausüben. Auch Personal, welches einem hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt ist, beispielsweise auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten oder als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung oder auch in der Onkologie und Transplantationsmedizin gehört dazu“, erläuterte der Gesundheitsminister Glawe weiter.

In der Gruppe (Priorität 2) sind weiter Menschen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben. „Bei den Schutzimpfungen mit hoher Priorität (Priorität 2) sind die Angaben der Personen für eine Schutzimpfung präzisiert worden. Hier sind Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Erkrankungen aufgenommen worden, die zuvor in der dritten Prioritätsgruppe (erhöhte Priorität) waren“, sagte Glawe.

Neu hinzugekommen sind in dieser Gruppe Personen mit schweren psychischen Erkrankungen, wie zum Beispiel bipolare Störung oder Depression. Weiter gehören Personen mit schweren chronischen Lungenkrankheiten wie etwa COPD, Mukoviszidose oder einer ähnlich schweren Lungenerkrankung, der Priorität 2 an. Ebenso zählen Menschen, die schwer an Krebs, Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung erkrankt sind, dazu. Auch Diabetes mellitus-Erkrankte (sogenannter HbA1c-Wert beträgt mindestens 7,5 Prozent), Adipositas-Patienten mit einem Body-Maß-Index über 40 fallen in die Gruppe mit hoher Priorität.

Menschen mit Trisomie 21, geistiger Behinderung, einer Demenz und nach einer Organtransplantation waren bisher in dieser Gruppe und sind es auch weiterhin. „Neu ist auch, dass statt einer engen Kontaktperson nun zwei enge Kontaktpersonen von einer pflegebedürftigen Person oder einer schwangeren Person benannt werden können, die mit hoher Priorität geimpft werden“, betonte Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

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