Automatische Kennzeichenerkennung

Schwerin – Die automatische Kennzeichenerkennung soll zur Bekämpfung organisierter Kriminalität genutzt werden. Justizministerin Katy Hoffmeister ist jetzt einem Vorstoß aus Brandenburg im Rechtsausschuss des Bundesrats beigetreten und hat darauf hingewiesen, dass der vorgelegte Gesetzentwurf nicht ausreicht.

„In die richtige Richtung, aber nicht weit genug geht der Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem Strafverfolgungsbehörden eine Befugnis bekommen sollen, automatisch erhobene Kfz-Kennzeichen verwenden zu können. Es bleibt eine Regelungslücke, da mit dem Entwurf die Kennzeichenerfassung im Aufzeichnungsmodus nicht möglich ist. Doch dieses Instrument brauchen wir gerade bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und auch der grenzüberschreitenden bandenmäßig begangenen Eigentumskriminalität. Ich habe daher einen Änderungsantrag aus Brandenburg unterstützt.

Die Möglichkeit der Datenauswertung über einen erforderlichen und angemessenen Zeitraum ist wesentlich effektiver und vor allem wirkungsvoller als derzeitige Möglichkeiten. Es geht darum, Bandenstrukturen zügig zu erkennen, um sie nachhaltig bekämpfen zu können. Vor allem im grenznahen Raum würde die Erweiterung der Befugnis mehr Sicherheit schaffen. Ein richterlicher Vorbehalt ist auch hierbei selbstverständlich“, sagt Justizministerin Hoffmeister nach der Sitzung des Rechtsausschusses des Bunderats.

Der Rechtsausschuss beschloss den Änderungsantrag aus Brandenburg zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften. Sogenannte automatisierte Kennzeichenlesesysteme gibt es bereits in Mecklenburg-Vorpommern. Allerdings ist ihre Nutzung für die Kriminalitätsbekämpfung noch sehr eingeschränkt.

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