Änderung des Landesreisekostengesetzes

Schwerin – Mit dem Abschluss der Verbandsanhörung ist der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesreisekostengesetzes heute zur weiteren Beratung an den Landtag überwiesen worden.

Die Landesregierung will künftig bei Dienstreisen die Belange des Klimaschutzes stärker berücksichtigen. Zudem soll durch Vereinfachungen der Verwaltungsaufwand reduziert werden. Im Vordergrund aber stehen Änderungen, die dem Klimaschutz dienen.

So sollen Dienstreisen künftig nur noch dann durchgeführt werden, wenn die Dienstgeschäfte sich nicht telefonisch oder per Videokonferenz erledigen lassen. Flugreisen im Inland werden künftig grundsätzlich nicht mehr genehmigt, da diese einen besonders hohen CO2-Ausstoß verursachen. Den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel will die Landesregierung unter anderem dadurch erleichtern, dass in Zukunft nicht mehr nachgewiesen werden muss, dass es sich bei Bus und Bahn tatsächlich um die günstigsten Reisemittel handelt. Bislang mussten Landesbedienstete aufgrund der gesetzlichen Vorgaben häufig den Dienst-PKW als wirtschaftlichstes Fortbewegungsmittel nutzen. Als weiterer Anreiz für klimafreundliche Mobilität sieht der Gesetzentwurf vor, dass Fahrten mit elektrisch betriebenen PKW einen Zuschlag von 3 ct je Kilometer erhalten sollen.

Die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Landtag wird voraussichtlich in der März-Sitzung erfolgen.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Nachhaltigkeit und Klimaschutz betrifft viele Bereiche. In der Landesverwaltung fallen jedes Jahr mehr als 100.000 Dienstreisen an. Hier haben wir also jede Menge Potenzial für Gestaltung. Als Land wollen wir mit gutem Beispiel vorangehen und unnötige Reisen vermeiden. Jede nicht angetretene Reise ist ein Beitrag zum Klimaschutz. Und die Reisen, die sich nicht vermeiden lassen, wollen wir künftig möglichst umweltfreundlich antreten.“

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