Vorläufigen Prepper-Bericht

Schwerin Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern hat heute den vorläufigen Bericht der Kommission zur Beleuchtung des Phänomenbereichs „Prepper“ den Mitgliedern des Innen- und Europaausschusses des Landtages vorgelegt. Es handelt sich um einen vorläufigen Abschlussbericht, in dem die Ermittlungsergebnisse der Bundesanwaltschaft im „Nordkreuz“ – Verfahren noch ausstehen, da dieses Ermittlungsverfahren bis heute noch nicht abgeschlossen ist. Die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens werden als relevant für die Arbeit der Kommission eingeschätzt.

Im Zuge eines IFG-Verfahrens wurde das Innenministerium verwaltungsgerichtlich zur Herausgabe des Berichtes (Stand: November 2018) verpflichtet. Innenminister Torsten Renz hat entschieden, dass das Ministerium die weitere gerichtliche Auseinandersetzung nicht fortführt und die Entscheidung akzeptiert. Der Bericht wird dem Antragsteller in den kommenden Tagen zugesandt. Dieser Bericht wurde zwischenzeitlich fortgeschrieben. Er liegt – aufgrund der fehlenden Erkenntnisse aus dem GBA-Verfahren – als vorläufiger Abschlussbericht mit Stand März 2020 vor.

Der Bericht mit Stand November 2018 und der vorläufige Abschlussbericht mit Stand März 2020 sind auf der Homepage des Ministeriums eingestellt. Sobald der GBA seine Ermittlungen abgeschlossen hat und die Ergebnisse vorliegen, wird der Abschlussbericht umgehend finalisiert und ebenfalls veröffentlicht.

Die Kommission bestand aus 15 Mitgliedern und verfolgte einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz. Externe Expertise kam von der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege aus Güstrow sowie der Universität Greifswald aus den Bereichen Soziologie, Kriminologie und den Rechtswissenschaften. Neben Mitarbeitern aus der Landespolizei und dem Verfassungsschutz wirkten auch Vertreter des Landesrats für Kriminalitätsvorbeugung M-V, der Landeszentrale für politische Bildung M-V und des Landeskommandos M-V als Mitglieder in der Kommission mit.

Die Kommission zur Beleuchtung der „Prepper-Szene“ hatte sich auf vier thematische Aufgabenschwerpunkte verständigt:

  1. Erstellung eines Lagebildes
  2. Vorsorge und Selbsthilfe bei Katastrophen
  3. Prävention durch Aufklärung
  4. Sozialwissenschaftliche Betrachtung.

Ein Ergebnis der Aufklärung der Prepper-Szene durch die Kommission (vorbehaltlich der Ergebnisse aus dem Ermittlungsverfahren des GBA) ist, dass bis auf den, dem Ermittlungsverfahren des GBA zugrundeliegenden Ausgangssachverhalt um die Gruppierung „Nordkreuz“, keine weiteren relevanten Fälle in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt wurden.

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