Beschulung auswärtiger Schüler*Innen in M-V

Schwerin – In den Monaten August bis Dezember 2019 besuchten 33 brandenburgische Schülerinnen und Schüler das Deutsch-Polnische Gymnasium Löcknitz und 11 Schülerinnen und Schüler aus Brandenburg das Oskar-Picht-Gymnasium Pasewalk. Die damit verbundenen Kosten für den Schulträger erhält der Landkreis Vorpommern-Greifswald für diesen Zeitraum in Höhe von rund 20.000 Euro durch eine Sonderbedarfszuweisung aus dem Innenministerium erstattet.

Für weitere drei Schulen des Landkreises Vorpommern-Greifswald sowie für eine Schule des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte sind derzeit Erstattungen in Höhe von insgesamt 25.000,00 EUR geplant.

Die Landesregierung hat mit dem Land Brandenburg ab dem Schuljahr 2019/2020 einen Schullastenausgleich vereinbart. Als finanzielle Übergangslösung werden für das Schuljahr 2019/2020 die Erstattungen aus Mitteln der Sonderbedarfszuweisungen des Innenministeriums erfolgen.

Die dauerhafte Übernahme des Schullastenausgleichs für Schülerinnen und Schüler des Nachbarlandes durch das Land Mecklenburg-Vorpommern ist nunmehr im Schulgesetz M-V geregelt. Gemäß § 115 Abs. 3 Satz 2 SchulG M-V zahlt Mecklenburg-Vorpommern den hiesigen Schulträgern den Schulkostenbeitrag für Schülerinnen und Schülern aus einem anderen Land, wenn auch dieses für die dortige Beschulung von Schülerinnen und Schülern aus Mecklenburg-Vorpommern die Kosten übernimmt.

„Wir ermöglichen damit, dass die Schüler im Grenzbereich beider Bundesländer auch weiterhin den nächstgelegenen Schulstandort nutzen können“, sagt Minister Renz. „Ganz nach dem Motto: Kurze Beine – kurze Wege.“

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