WLAN-Netz in Boltenhagener Hotelanlage

Boltenhagen – Die Hotelanlage Tarnewitzer Hof in Boltenhagen (Landkreis Nordwestmecklenburg) erhält rund 27.000 Euro für die Schaffung eines WLAN-Netzes. Die Mittel kommen aus dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz „Digitrans“. Die Gesamtkosten liegen bei 73.000 Euro.

Mit den Fördermitteln plant Antragstellerin Christiane Kühnemann-Springmann neben dem WLAN-Ausbau für die Hotelanlage auch die Errichtung eines digitalen Gastro-Touch-Kassensystems sowie digitaler Gästemappen. Zudem soll den Mitarbeitern die Möglichkeit für das Homeoffice gegeben werden.

Gegenwärtig werden die Tätigkeiten überwiegend manuell ausgeführt. Mit Hilfe einer digitalen Gastro-Kasse in Verbindung mit Gastro-Order-Handys werden die Bestellvorgänge für die Kellner effektiver. Die Kassen sind untereinander kompatibel, so dass eine gemeinsame Tagesauswertung vorgenommen werden kann. Gegenwärtig gibt es eine Kasse im Restaurantbereich und eine im Veranstaltungssaal, die nicht vernetzt sind. Die Kellner müssen teilweise „Schlange stehen“ um Buchungen vorzunehmen. Mit digitalen Gästemappen können die Gäste künftig Ausflüge oder Wellnessangebote buchen.

Da sich durch die räumliche Begrenzung im Büro nicht alle Mitarbeiter dort aufhalten können, obwohl sie Dienst haben, soll ihnen die Arbeit im Homeoffice ermöglicht werden. Die Büromitarbeiter sollen sich über eine gesicherte Verbindung in das interne Netzwerk einloggen.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, aufgelegt.

Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro können Fördermittel von bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro beantragen. Unterstützung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gibt es für den Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Außerdem sind Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads förderbar.

Insgesamt sind beim Landesförderinstitut (LFI) seit 2019 510 Anträge auf Förderung nach der Digitrans-Richtlinie mit einem Fördervolumen von ca. 9,4 Millionen Euro eingereicht worden. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim LFI zu stellen.

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