Einfachere Regeln für private Photvoltaikanlagen

Schwerin – Bislang mussten Eigenheimbesitzer, die überschüssigen Strom aus ihren Photovoltaikanlagen ins öffentliche Netz einspeisten, die Einnahmen in einer Steuererklärung angeben. Die damit einhergehenden Pflichten sind jetzt deutlich vereinfacht worden.

Viele Eigenheimbesitzer nutzen die Möglichkeit der Stromerzeugung über kleine Photovoltaikanlagen auf ihrem Dach. Oftmals wird mehr Strom erzeugt, als für die Eigennutzung erforderlich ist. Der überschüssige Strom wird dann für ein geringes Entgelt ins öffentliche Netz eingespeist. In der Einkommensteuererklärung mussten diese Einnahmen angegeben werden, da die Eigenheimbesitzer damit gewerblich tätig werden. Zudem war es daher bisher erforderlich, aufwendig nachzuweisen, ob die Tätigkeit auf Dauer einen Gewinn abwirft. Diese aufwendige Nachweispflicht der Gewinnerzielungsabsicht wird jetzt vereinfacht.

Nachdem sich die Bundesländer mit dem Bund auf Vereinfachungsregeln verständigt haben, gilt ab sofort, dass bei Eigenheimbesitzern mit einer Photovoltaikanlage von bis zu 10 kW und Blockheizkraftwerken von bis zu 2,5 kW Leistung, die nach dem 31.12.2003 in Betrieb genommen wurden, keine Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht mehr erfolgen muss. Zu diesem Zweck muss der Betreiber der Anlage lediglich erklären, dass er von der Vereinfachungsregelung Gebrauch machen möchte.

Die Einkünfte aus der Stromproduktion müssen dann nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. In allen noch offenen Steuerjahren wird bei Abgabe der Erklärung unterstellt, dass einkommensteuerlich keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Mit diesem unbürokratischen Weg wird das Betreiben kleiner Photovoltaikanlagen auf dem eigenen Haus lukrativer.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Der Ausbau von erneuerbaren Energien sollte nicht durch bürokratische Hürden zusätzlich und unnötig erschwert werden. Gemeinsam mit den anderen Bundesländern haben wir uns daher mit dem Bund geeinigt, die Regeln für kleine Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke sehr viel einfacher zu gestalten. So wird es für Eigenheimbesitzer noch unkomplizierter einen kleinen Beitrag zur Energiewende zu leisten.“

Weitere Informationen sowie ein Vordruck für die Wahlrechtsausübung finden Sie in unserem Steuerportal.

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