Moderne Landesverwaltung

Schwerin – Die Landesregierung hat beschlossen, dass in der Landesverwaltung auch nach der Corona-Pandemie künftig dauerhaft bis zu 3 Tage in der Woche im Home-Office gearbeitet werden kann. Der Entwurf einer entsprechenden Rahmendienstvereinbarung soll nun mit den zuständigen Personalvertretungen abgeschlossen werden.

„Künftig soll es möglich sein, regelmäßig auch aus dem Home-Office zu arbeiten. Zur Bewältigung der Corona-Pandemie haben wir die technischen Möglichkeiten erhalten. Jetzt wollen wir sie auch für den Alltag als einheitliche Regelung für die gesamte Landesverwaltung nutzen. Dies ist ein Meilenstein für die moderne Arbeitsorganisation der Landesverwaltung. In Zukunft wird die Arbeit in der Landesverwaltung noch deutlich digitaler und mobiler sein und damit gerade für junge Nachwuchskräfte noch attraktiver. Zudem unterstützen wir damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und schaffen auch für unsere Pendlerinnen und Pendler in der Landesverwaltung deutlich verbesserte Arbeitsbedingungen“, so der Chef der Staatskanzlei, Dr. Heiko Geue, unter dessen Leitung in den letzten beiden Jahren eine Reihe von Projekten für eine zukunftsfähige Verwaltung erarbeitet und vom Kabinett beschlossen wurden. Rund 20 000 Beschäftigte profitieren von dieser Flexibilisierung.

Die Landesregierung hat heute ebenfalls das von der Staatskanzlei vorgelegte Konzept zur Einführung von sogenannten E-Learnings in der Landesverwaltung beschlossen. „E-Learnings sind digitale Fortbildungseinheiten, die künftig die Fortbildungsangebote für die Landesverwaltung ergänzen sollen. Sie können zu jeder Zeit und an jedem Ort von einem Portal abgerufen werden. Damit passen sie ausgezeichnet zum neuen ortsunabhängigen und digitalen Arbeiten in der Landesverwaltung. Zusätzlich sind sie wirtschaftlicher als herkömmliche analoge Angebote, da einmal produziert, sie beliebig oft abgerufen werden können. Das lohnt sich vor allem dann, wenn eine Vielzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erreicht werden sollen“, so Geue weiter.

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