Mecklenburg-Vorpommern hilft

Schwerin – Die Starkregenereignisse und Hochwasser der letzten Wochen haben viele Regionen in Deutschland schwer getroffen und viele Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen stehen vor erheblichen finanziellen Schäden. Die Beseitigung dieser Schäden muss eine gemeinsame Aufgabe des Bundes und aller Länder sein. Auch das Land Mecklenburg-Vorpommern steht in dieser schweren Stunde den Betroffenen zur Seite.

Die Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sowie der Freistaat Bayern haben bereits mit Zustimmung des Bundesfinanzministeriums entsprechende Katastrophenerlasse verfügt, um somit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen schnell und unbürokratisch helfen zu können. Um die Spendenbereitschaft noch weiter zu erhöhen, sollen die insoweit von den betroffenen Ländern beschlossenen steuerrechtlichen Vereinfachungen auch in allen übrigen Ländern berücksichtigt werden.

Wer zum Beispiel bis zum 31. Oktober 2021 eine Spende auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto einzahlt, dem genügt als Nachweis beim Finanzamt der Bareinzahlungs-beleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (z. B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking). Ruft beispielsweise ein Sportverein zu einer Sonderspendenaktion zur Hilfe für die Hochwasseropfer auf, können die gespendeten Mittel ohne Satzungsänderung des Vereins für den entsprechenden Zweck verwendet werden.

Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hat seine Finanzämter über die Anwendung informiert.

Finanzstaatssekretär Heiko Miraß: „Das Leid der Betroffenen in den betroffenen Hochwassergebieten ist unvorstellbar. Daher gilt es nun schnell und unbürokratisch Hilfe zu leisten. Das Land Mecklenburg-Vorpommern erleichtert deshalb seinen Bürgerinnen und Bürgern die Unterstützung der Opfer in den betroffenen Ländern unter anderem durch Vereinfachungen im Spendenrecht.“

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