Novellierte Landesbauordnung als Broschüre

Schwerin – Die überarbeitete Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern ist nach der Online-Variante nun auch als gedruckte Broschüre erhältlich. Im handlichen DIN A5-Format sind auf 100 Seiten die Vorschriften für das Bauen im Nordosten aufgelistet.

„So schafft sie die formalen Voraussetzungen dafür, dass der digitale Bauantrag, den wir in M-V gemeinsam mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg als Modellprojekt für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes entwickelt haben, in unserem ganzen Land nutzbar ist. Er ermöglicht, dass alle Beteiligten das Verfahren komplett online abwickeln können – vom Einreichen der Bauvorlagen über das Einbeziehen weiterer Behördenbis zur Entscheidung über den Antrag. Das spart Zeit und Papier bei gleichzeitig mehr Transparenz“, nennt Bauminister Christian Pegel ein Beispiel.

Neu sind auch die Regelungen zum Baustoff Holz: „In allen Gebäudeklassen bis zur Hochhausgrenze darf nun Holz als Baustoff verwendet werden. Das eröffnet neue konstruktive und gestalterische Möglichkeiten“, so Pegel.

Weiterhin werde mit der Wiedereinführung der Typengenehmigung der Wohnungsbau mit vorgefertigten Serienteilen im Baukastenprinzip unterstützt. „Ein einmal genehmigter Haustyp kann künftig an verschiedenen Orten errichtet werden, ohne das Baugenehmigungsverfahren noch einmal durchlaufen zu müssen“, erklärt der Minister die Bedeutung.

„Die Landesbauordnung regelt auch wichtige Bereiche unseres Lebens über die Errichtung von Gebäuden hinaus“, betont Christian Pegel und führt aus: „So wurden die Regelungen zum Aufstellen von Mobilfunkmasten vereinfacht, damit wir zügig eine flächendeckende Netzabdeckung bei uns im Land erreichen können. Das überarbeitete Regelwerk stellt auch klar, dass das Errichten von Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu den verfahrensfreien Bauvorhaben zählt.“

Sie finden die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern online auf der Ministeriumswebseite www.em.regierung-mv.de/Landesbauordnung.

Vor allem diejenigen, die sie zum Beispiel auf der Baustelle oder im Büro häufig schnell zur Hand haben müssen, können nun auch – kostenfrei – die gedruckte Fassung im Regierungsportal M-V bestellen unter
Publikationen.

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