Kontaktpersonenmanagement im Kitabereich

Schwerin – Wenn es in einer Kindertageseinrichtung zu einer Corona-Infektion kommen sollte (Indexfall), gibt es erleichterte Regelungen für Kontaktpersonen. In Abstimmung mit dem Expertengremium KiTa und den Gesundheitsämtern haben das Sozialministerium und das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) die Entscheidungsgrundlage für den öffentlichen Gesundheitsdienst weiterentwickelt.

„Die Auswertungen bisheriger Corona-Infektionen zeigt, dass es im Kitabereich bei Einhaltung der Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften zu wenigen Folgefällen kommt. Deshalb muss dort nicht mehr zwingend für die ganze Gruppe eine Quarantäne angeordnet werden“, begründete Sozialministerin Stefanie Drese das aktualisierte Kontaktpersonenmanagement.

Konkret gilt nunmehr bei einer risikogewichteten Einstufung des LAGuS bis einschließlich Stufe „Orange“ folgendes Verfahren in den Kindertageseinrichtungen, sofern aufgrund der Beurteilung durch die zuständige Gesundheitsbehörde nichts anderes festgelegt wird:

Bei einer Corona-Infektion (Indexfall) ohne weitere Folgefälle in der Kita erfolgt nur noch für Kinder mit einem zusätzlichen engen privaten Kontakt zum Indexfall eine Quarantäne für zehn Tage. Es besteht hier aber bereits nach Ablauf von fünf Tagen die Möglichkeit der Freitestung mittels PCR-Test.

Den übrigen Kindern der Kohorte ist der Kita-Besuch weiter möglich, wenn Kriterien, wie eine Symptomkontrolle, die Bildung einer fixen Kohorte mit fest zugeordneten Kindern und Betreuungspersonal und eine Kontaktreduzierung außerhalb der Einrichtung eingehalten werden können. Wenn es zu keinen Folgefällen während der 5-tägigen Überwachungsphase kommt, erfolgt am Ende eine PCR-Testung aller Beteiligten in der Gruppe. Danach kann zum Normalbetrieb zurückgekehrt werden.

Bei einer risikogewichteten Einstufung des LAGuS der Farbe „Rot“ wird durch das zuständige Gesundheitsamt bei Auftreten eines Infektionsfalles eine Quarantäne der gesamten Kohorte angeordnet. Eine Freitestung der Kontaktpersonen nach Ablauf von 5 Tagen kann möglich sein.

Ministerin Drese: „Ziel unserer Maßnahmen ist, die Betreuung der Kinder nicht oder nur kurzzeitig zu unterbrechen. Im Einzelfall gilt immer die Anordnung des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes als maßgeblich.“

Zurzeit (Stand 14. September) gibt es in 20 Kindertageseinrichtungen des Landes 28 Infektionsfälle (15 Kinder, 6 Kita-Beschäftigte und 7 Kinder als Folgefälle).

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