Haushaltskonsolidierung

Behren-Lübchin – Die Gemeinde Behren-Lübchin im Landkreis Rostock erhält vom Innenministerium eine Konsolidierungszuweisung aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds.

Konsolidierungszuweisungen können Kommunen beantragen, die selbst einen Überschuss zur Rückführung ihrer Altdefizite erwirtschaften. Für jeden Euro selbst erwirtschafteten Überschuss im Finanzhaushalt gibt das Land im Folgejahr – grundsätzlich – einen Euro dazu, bis das Haushaltsdefizit abgebaut ist.

Aber auch besonders finanzschwache Kommunen erhalten Unterstützung durch Sonder- und Ergänzungszuweisungen, wenn sie trotz Konsolidierungsanstrengungen längerfristig keinen jahresbezogenen Haushaltsausgleich erreichen können. Davon kann die Gemeinde Behren-Lübchin profitieren. Sie erhält rund 110.000 Euro vom Land.

„Ich freue mich, dass die Gemeinde die Chance ergreift, ihren Haushalt auszugleichen, um damit wieder mehr Freiräume für die Gestaltung des gemeindlichen Lebens zu bekommen“, sagte Innenminister Torsten Renz heute in Gnoien bei der Übergabe des Bewilligungsbescheides an Bürgermeister Birger Ziegler. „Unser gemeinsames Ziel ist es, dass alle bisher noch defizitären Gemeinden, Städte und Landkreise in unserem Land ihren Haushalt in den kommenden Jahren ausgleichen können und somit wieder eine selbständige finanzielle Gestaltungskraft gewinnen. Leistungsfähige Kommunen sind ein wesentlicher Grundpfeiler für eine gute Entwicklung des Landes und die Erfüllung öffentlicher Aufgaben auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.“

In diesem Jahr sind bisher 108 Anträge durch anspruchsberechtigte Landkreise, Städte und Gemeinden auf Zuweisungen in Höhe von rund 43,5 Millionen Euro im Innenministerium eingegangen, weitere Anträge liegen den Landräten als untere Rechtsaufsichtsbehörden zur Vorprüfung bereits vor.

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