Gute Zusammenarbeit vereinbart

Justizministerin Bernhardt und OLG-Präsident Theede am Oberlandesgericht Rostock. Foto: JM

Justizministerin Bernhardt und OLG-Präsident Theede am Oberlandesgericht Rostock. Foto: JM

Rostock – Ministerin Jacqueline Bernhardt war zum Antrittsbesuch am Oberlandesgericht Rostock und wies dabei darauf hin, dass ihr: oberstes Ziel  die Nachwuchsgewinnung und Personalsicherung sei.

„Es war ein offenes und konstruktives Gespräch mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Rostock. Wir haben uns darauf verständigt, für die Justiz des Landes wichtige und gemeinsame Ziele zu verfolgen. An erster Stelle stehen die Personalsicherung und die Nachwuchsgewinnung.

Das Justizministerium wird weiterhin alles daransetzen, die Gerichte personell so auszustatten, dass jederzeit die Rechtsprechung ihrer wichtigen und verantwortungsvollen Aufgabe effektiv nachkommen kann. Dank der guten Zusammenarbeit zwischen OLG, Landesjustizprüfungsamt und Justizministerium hatten unsere Werbemaßnahmen für das Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern Erfolg. Die Einstellungszahlen sind seit fünf Jahren stetig gestiegen. Das ist gut und notwendig, denn auch in der Justiz ist der demografische

Wandel eine große Herausforderung. Wir werden die Struktur der Gerichtslandschaft nicht verändern. Wir setzen unter Hochdruck die Digitalisierung der Gerichte um“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt nach dem Besuch am OLG.

Der Präsident des Oberlandesgerichts Rostock, Kai-Uwe Theede: „Für die Akzeptanz des Rechtsstaates insgesamt ist die Funktionsfähigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit von herausragender Bedeutung. Das gilt für all unsere breit gefächerten Funktionen, in Zivil- sowie Familiensachen, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren und auch in den Verfahren der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit, die den Alltag unserer Bürgerinnen und Bürger ebenfalls nachhaltig bestimmen.

Erhöhte Lasten, wie in den nächsten Jahren die Einführung der E-Akte und die großen Pensionierungswellen, können diese Akzeptanz erheblich auf die Probe stellen. Sie müssen deshalb dringend mit sächlicher und personeller Unterstützung abgefedert werden und es muss stets im Blick bleiben, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre hochwertige und in Teilen überobligatorische Arbeit angemessen entlohnt werden.“

Am Oberlandesgericht, an den Landgerichten sowie an den Amtsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern sind insgesamt 309 Richterinnen und Richter tätig.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert