Kritik an Corona-Statistik zurückgewiesen

Oldenburg: Alle Zahlen sind verfügbar und veröffentlicht

Schwerin – Das Bildungsministerium weist die Kritik zurück, es zeichne ein unvollständiges Bild der Corona-Lage an den Schulen. „Es ist wichtig, zwischen den Aufgaben des Sozialministeriums und des Bildungsministeriums zu unterscheiden“, erklärte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Aufgabe des Sozialministeriums ist es unter anderem, über das Landesamt für Gesundheit und Soziales, die Anzahl der Corona-erkrankten und genesenen Personen jeder Altersstufe zu erheben, um daraus weitere Maßnahmen für das Land Mecklenburg-Vorpommern bzw. für den betreffenden Landkreis oder die kreisfreie Stadt abzuleiten. Das Bildungsministerium ist hingegen für die Beschulung der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen zuständig und muss diese auch während der Pandemie absichern. Alle Zahlen sind verfügbar und veröffentlicht. Man muss sie nur selbstständig addieren.

Weil das Bildungsministerium für die Beschulung zuständig ist, erhebt es ausschließlich die dafür relevanten Daten. Das Bildungsministerium ist nicht für die Erhebung der Zahlen erkrankter Schülerinnen und Schüler zuständig und suggeriert dies in den Pressemitteilungen auch nicht, sondern teilt nur das Ergebnis von Quarantänemaßnahmen mit. Das Bildungsministerium erhebt die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die sich in häuslicher Quarantäne befinden – egal, an welchem Ort und durch wen der Kontakt mit einer infizierten Person zustande kam.

Für das Bildungsministerium ist die Anzahl der in Quarantäne befindlichen Schülerinnen und Schüler relevant, weil sie in Distanzform beschult werden. Dieser Distanzunterricht ist Bestandteil des Phasenmodells, das entwickelt wurde, um die Beschulung aller Kinder und Jugendlichen unabhängig des Ortes zu gewährleisten.

Abhängig von der Anzahl der Lerngruppen und der Klassen, die sich in Quarantäne befinden, arbeitet die Schule in der jeweiligen Phase des Modells. Eine erkrankte Person hingegen ist krank und unterliegt für den Zeitraum der Erkrankung nicht der Schulpflicht. Schülerinnen und Schüler, die sich in Quarantäne befinden, unterliegen dagegen der Schulpflicht. Erst das Phasenmodell hat die Voraussetzung geschaffen, auch den in Quarantäne Befindlichen die Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen.

Das Bildungsministerium veröffentlicht unter dem Titel ‚Phasen-Einstufung der Schulen und Quarantäne-Maßnahmen‛ mittwochs und freitags Pressemitteilungen mit den Zahlen über Schülerinnen und Schülern, die sich in Quarantäne befinden und eben keine Zahlen der erkrankten Schülerinnen und Schüler.

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales veröffentlicht täglich die Lageberichte über Corona-Infektionen bei Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern. Alle Zahlen sind transparent gemacht. Hier wird also keine Statistik geschönt. Der an dünnen Haaren herbeigezogene Vorwurf ist nicht haltbar“, so Oldenburg.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert