Sprachkurse für Geflüchtete

Hamburg – Am 27. und 28. April fand in Hamburg die Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder (IntMK) statt. Mecklenburg-Vorpommerns Integrationsministerin Stefanie Drese brachte zwei Anträge ein. Beide Initiativen aus MV wurden mit deutlicher Mehrheit beschlossen.

Der erste Antrag fordert den Bund auf, die bisher beschränkten Zugangsmöglichkeiten für Geflüchtete zu den allgemeinen und berufsbezogenen Deutschsprachkursen ohne Einschränkungen und unabhängig von der Bleibeperspektive zu öffnen.

„Der Zugang zur deutschen Sprache stellt von Beginn an die Weichen für alle Neuzugewanderten“, verdeutlichte Drese. „Sprachkenntnisse öffnen Türen zur Bildung, zum Arbeitsmarkt, zu den unmittelbaren Nachbarn. Sie sind für Teilhabe und Integration unerlässlich. Daher sind die Grundangebote wie Integrationskurse, Berufssprachkurse und Erstorientierungskurse des Bundes so wichtig“, so die Ministerin.

Dennoch bestehen nach Auskunft von Drese derzeit weiterhin gesetzliche Einschränkungen bei den Zugängen zu den Kursen. Diese träfen vor allem bestimmte Geflüchtete, denen beispielsweise aufgrund der individuellen Lebenslage, Arbeitssituation oder des temporären Aufenthalts ein Kurs nicht offensteht.

Drese: „Wir begrüßen, dass der Bund seit Beginn des Jahres explizit Asylbewerbende aus Afghanistan zur Teilnahme an den Kursen zulässt, ebenso wie er zeitnah nach Beginn des Krieges in der Ukraine u. a. die Erstorientierungskurse für Geflüchtete aus der Ukraine geöffnet hat, um dieser Zielgruppe rasch ein niederschwelliges Orientierungsangebot zu machen. Wir sind jedoch der Meinung und das betonen wir mit diesem Antrag, dass wir eine generelle uneingeschränkte Öffnung benötigen, vorzugsweise mit einem gesetzlichen Teilnahmeanspruch für Geflüchtete sowie auch für EU-Bürgerinnen und -Bürger.“

Die zweite Initiative aus MV will die Integrations- und Bleibeperspektiven von Menschen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung verbessern.

„Stabile Integrations- und Bleibeperspektiven sind besonders wichtig für Menschen, die schon seit Jahren in Deutschland leben und hier in Ausbildung, Arbeit und Beruf Fuß fassen wollen und angesichts der demografischen Herausforderungen auch hier gebraucht werden“, sagte Drese.

Deshalb soll der Zugang zu und der Verbleib in Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung sowie ein gegebenenfalls erforderlicher Aufenthaltszweckwechsel („Spurwechsel“) weiter erleichtert und durch eine Aufenthaltserlaubnis abgesichert werden.

„Aufgrund der Ankündigungen des Bundes in diesem Bereich, gibt es hierzu bereits positive Signale. Jetzt geht es darum, sichere Aufenthaltsperspektiven zu schaffen“, so Drese.

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