Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz

Verfassungsgericht bestätigt: Windparkbetreiber müssen Kommunen und Bürger finanziell beteiligen

Schwerin – Im Jahr 2016 trat in Mecklenburg-Vorpommern das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz in Kraft. Im Kern verlangt es die finanzielle Beteiligung der Bürger vor Ort. Heute entschied das Verfassungsgericht, dass dieses Vorgehen rechtens ist.

Windparkbetreiber dürfen gesetzlich dazu verpflichtet werden, betroffene Bürger und Kommunen finanziell am Ertrag zu beteiligen, das bestätigte heute das Bundesverfassungsgericht. Das Land wollte mit der Beteiligung der Anwohner am Ertrag in erster Linie für eine größere Akzeptanz des Windenergie-Ausbaus an Land sorgen. Die damit verfolgten Gemeinwohlziele wie Klimaschutz und Sicherung der Stromversorgung seien „hinreichend gewichtig“, um den „schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit“ zu rechtfertigen, hieß es in der Entscheidung.

Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer begrüßte die heutige Entscheidung. „Wir haben als Land früh erkannt, dass für das Gelingen der Energiewende die Akzeptanz der Menschen vor Ort entscheidend ist. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stützt diese Position und räumt alle Bedenken hinsichtlich der verpflichtenden Beteiligung aus. Damit ist Mecklenburg-Vorpommern Wegbereiter einer Idee, die inzwischen auch Eingang ins Erneuerbare-Energien-Gesetz des Bundes gefunden hat.

Allerdings“, so Meyer, „gibt es immer noch einen entscheidenden Unterschied: Die Beteiligung im Erneuerbaren-Energien-Gesetz erfolgt auf freiwilliger Basis. Einer verpflichtenden Bundesregelung stehen mit der heutigen Entscheidung nun keine juristischen Zweifel im Weg. Das Urteil unterstreicht damit erneut die Bedeutung der erneuerbaren Energien für den Klimaschutz, die Sicherung der Grundrechte und der Versorgungssicherheit und gibt wichtige Leitlinien für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien auf allen Planungs- und Genehmigungsebenen.“

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