Rechtsgutachten zur Stiftungsauflösung

Christian Pegel: Rechtsgutachten zur Stiftungsauflösung wurde einen Tag nach Eingang vorgestellt

Schwerin – Innenminister Christian Pegel stellt auf den Anwurf in Medienberichten, das vom Land Mecklenburg-Vorpommern beauftragte Gutachten sei zurückgehalten worden, klar: „Gestern wurde mehrfach dargelegt, dass das Gutachten am Vorabend, dem 03. Mai 2022, übermittelt wurde.

Dies war notwendig für die Vorstellung am 04. Mai 2022. Aufgrund der Verabredung der Landtagspräsidentin mit den Fraktionsvorsitzenden, dem Stiftungsvorstand und Vertretern der Landesregierung zum Zeitpunkt der Beauftragung des Gutachtens des Landes war eine Vorstellung des Gutachtens zunächst in diesem Kreise anzubieten. Die Fraktionen haben mit der Landtagspräsidentin nach der Sonderlandtagssitzung am 25.04. beraten und den 04.05. als Vorstellungstermin gewählt.

Hierdurch verblieb der Gutachterin auch die erforderliche Zeit für eine weitere Bearbeitung, um das parallel durch die Klima- und Umweltschutzstiftung selbst beauftragte weitere Gutachten durchsehen zu können.

Mit der Gutachterin der Landesregierung wurde vereinbart, dass sie sich dieses deutlich über 100 Seiten umfassende Gutachten der Klima- und Umweltstiftung ebenfalls ansehen und in ihrem Gutachten für die Landesregierung darauf eingehen werde, weil selbstredend jeder wissenschaftliche Beitrag zur Frage der Stiftungsbeendigung für uns von Interesse war und ist.

Das Land wird sich klugen wissenschaftlichen Hinweisen nicht verstellen, für die Gutachterin der Landesregierung gilt dies erst recht. Es war dabei bewusst, dass dies noch einmal Zeit in Anspruch nehmen wird. An einer Stelle des Gutachtens hat sich die Gutachterin dann mit einem Punkt des Gutachtens der Stiftung im Übrigen detaillierter befasst, weil es um wir Wirksamkeit einer Auflösungsklausel in der Stiftungssatzung geht – also eine zentrale Bestimmung der Satzung für die Beendigung der Stiftung. Auch dies ist gestern vorgestellt worden.

Von einer Zurückhaltung des Gutachtens kann also keine Rede sein. Die Bearbeitung folgte dem Grundsatz, dass das Land eine von wissenschaftlicher Gründlichkeit geprägte Begutachtung benötigt, die Sicherheit für das weitere Handeln schafft, und deshalb Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht.

Soweit Medienberichte dem Gutachten entnehmen wollen, die Gutachterin habe eine Begleitung des Pipeline-Baus als Haupt- und den Klima- und Umweltschutz nur als Nebenaufgabe gesehen, hat die Gutachterin gestern in beiden Vorstellungen genau das Gegenteil vorgetragen.“

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