Erste prädikatisierte Tourismusregion

Erste prädikatisierte Tourismusregion Deutschlands auf der Insel Rügen anerkannt – Urkunden an Gemeinden Baabe, Göhren, Mönchgut und Sellin verliehen

Insel Rügen – Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer haben am Dienstag in einer Pressekonferenz offiziell den Gemeindezusammenschluss „Mönchgut-Granitz“ als erste Tourismusregion des Landes anerkannt. Damit liegt die erste prädikatisierte Tourismusregion Deutschlands auf der Insel Rügen und besteht aus den Gemeinden Baabe, Göhren, Mönchgut und Sellin.

„Die Landesregierung will den Tourismus im Land weiter stärken. Dafür brauchen wir mehr Zusammenarbeit zwischen den Tourismusorten. Die Zusammenarbeit der Gemeinden Baabe, Sellin, Göhren und Mönchgut als ´Tourismusregion Mönchgut-Granitz´ ist ein sehr gutes Beispiel, wie das gehen kann. Ich freue mich sehr, dass Mecklenburg-Vorpommern die erste anerkannte Tourismusregion Deutschlands hat“, sagte die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Der Tourismus spielt in allen vier Ostseebädern seit jeher eine übergeordnete Rolle. Die Gemeinden zeichnen sich durch eine sehr gut ausgebaute touristische Infrastruktur aus. Zudem sind die touristischen Angebote und Zielgruppen homogen. Das sind beste Voraussetzungen, um gemeinsam als Tourismusregion stark zu agieren. Denn im Verbund über Gemeindegrenzen hinweg lassen sich viele Aufgaben bündeln, aufteilen und effizienter bearbeiten“, ergänzte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Die vier Ostseebäder Sellin, Baabe, Göhren und Mönchgut befinden sich im Amtsbereich Mönchgut-Granitz im Biosphärenreservat Südost-Rügen. Mit den mehr als drei Millionen Übernachtungen im Jahr 2019 generierten die Gäste der vier Gemeinden etwa die Hälfte aller Übernachtungen der gesamten Insel. Als Pilotvorhaben der Tourismusregion ist der erste kurabgabenfinanzierte Schiffsverkehr Deutschlands realisiert worden.

Ein Pendelverkehr verbindet die Häfen von Sellin, Baabe, Thiessow, Gager und Lauterbach. Mit dem Projekt #freifahrtschein werden verschiedene Verkehrsträger miteinander verbunden und kurabgabenfinanziert angeboten. Dazu gehören der Linienbus, der im gesamten Amtsbereich für Inhaber von Kurkarten kostenfrei ist, die Bäderbahnen in Baabe und Sellin, der Ortsbus in Göhren und der Schiffsverkehr auf dem Greifswalder Bodden zwischen Sellin, Baabe, Thiessow/Gager und Lauterbach.

„Ein zentrales Thema in touristischen Regionen ist die Organisation und Finanzierung der Angebote – sowohl für Gäste, als auch für Einheimische. Dabei muss es immer um die touristische Weiterentwicklung gehen, denn eine Kurabgabe macht nur Sinn und erfährt auch nur dann eine hohe Akzeptanz, wenn für den Gast erkennbare und attraktive Leistungen dahinterstehen. Mit dem Projekt #freifahrtschein ist ein attraktives Angebot für die gesamte Region entstanden, das eine Alternative zum motorisierten Individualverkehr darstellt“, sagte Meyer.

Im vergangenen Sommer wurde in Mecklenburg-Vorpommern das Kurortgesetz angepasst und die neuen Prädikate „Tourismusort“ und „Tourismusregion“ eingeführt. Durch die zeitgleiche Anpassung des Kommunalabgabengesetzes können diese Tourismusorte und Tourismusregionen eine Kurabgabe einführen.

Der Übergang der Tourismuszentrale Rügen in die Infrastrukturgesellschaft Mönchgut-Granitz GmbH (IMG) Ende 2020 hat den Grundstein für die interkommunale Zusammenarbeit der vier Ostseebäder als gleichberechtigte Gesellschafter geschaffen. Die Geschäftsführung übernehmen die vier Kurdirektor:innen und Tourismusmanager:innen der kommunalen Eigenbetriebe.

Die Gemeinden Baabe, Göhren, Mönchgut und Sellin haben beim für Tourismus zuständigen Ministerium einen Antrag auf Anerkennung als Tourismusregion mit dem Namen Mönchgut-Granitz nach §1 i. V. mit §4a KurortG M-V gestellt.

Voraussetzungen für die Anerkennung sind:

  1. Touristische Region vorzugsweise mit mindestens einem Kur- oder Erholungsort,
  2. Vorhandensein einer leistungsfähigen touristischen Infra- und Angebotsstruktur,
  3. Bestehen einer konzeptionellen Entwicklungsgrundlage (Tourismuskonzept) mit regionalem Schwerpunkt,
  4. Nachweis einer regionalen Kooperationsbereitschaft mit übergemeindlich organisierten Zusammenschlüssen einschließlich einer Harmonisierung des Satzungsrechts zur Erhebung der Kurabgabe,
  5. Aktivitäten im Hinblick auf ein gebietsbezogenes Marketing,
  6. regionale branchenübergreifende Zusammenarbeit mit nachgeordneten Behörden, wie zum Beispiel Nationalparkämtern, Biosphärenreservatsämtern und Naturparkverwaltungen.

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