Geue: „Energiepreisdeckel mithilfe einer Sonderabgabe auf Übergewinne finanzieren“

Schwerin  – Die aktuelle Entwicklung der Energiepreise bereitet sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern große Sorgen und hohe finanzielle Belastungen. Demgegenüber stehen einzelne Konzerne aus der Energie- und Rohstoffbranche, die ihre Gewinne in hohem Maße steigern konnten. Das Marktgleichgewicht ist also deutlich zu Ungunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher gekippt.

Neben einer Übergewinnsteuer könnte auch eine Sonderabgabe auf Übergewinne dazu beitragen, die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs aufrecht zu erhalten und eine bezahlbare Energieversorgung zu gewährleisten.

„Wir dürfen und wollen Preissteigerungen, die nicht mit der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung zu erklären sind, nicht mehr hinnehmen. Daher schlage ich eine Sonderabgabe auf Übergewinne vor“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Die Berechnung der Sonderabgabe soll nach den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft erfolgen. Dabei wird in der Energie- und Rohstoffbranche die Entwicklung der Warenbezugskosten in Relation zu der Entwicklung des Verkaufspreises gesetzt. Auf diese Weise wird, auch unter Beachtung des allgemeinen Wirtschaftswachstums und der Inflationsrate, ein zulässiger Preiskorridor definiert. Übersteigt der Verkaufspreis diesen Preiskorridor, wird eine Sonderabgabe fällig.

„Mit den eingenommenen Sonderabgaben wollen wir einen Energiepreisdeckel finanzieren und somit die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die mittelständischen Unternehmen entlasten und so für mehr Gerechtigkeit sorgen. Die Möglichkeit dieser Zweckbindung ist auch einer der großen Vorteile gegenüber einer allgemein ausgestalteten Übergewinnsteuer“, erklärt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

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