Spracherwerb Voraussetzung für Integration

Bildungsministerin weist die Kritik des Flüchtlingsrates MV zurück

Schwerin – Im Gegensatz zu den Behauptungen des Flüchtlingsrates werden auch künftig alle Kinder und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache integrativ beschult.

„An unseren Schulen gibt es für eine gelingende Integration verschiedene Wege – u. a. können Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine einerseits an den Standortschulen in Klassen mit Deutsch als Zweitsprache (DaZ) und am gemeinsamen Unterricht teilnehmen; andererseits erhalten ukrainische Kinder und Jugendliche an allgemeinbildenden Schulen mit besonderer DaZ-Förderung in Wohnortnähe gemeinsam in Vorklassen eine intensive Vermittlung der deutschen Sprache. Zusätzlich gibt es Unterrichtsangebote entsprechend den schulorganisatorischen Möglichkeiten auch im gemeinsamen Unterricht“, betont Bildungsministerin Oldenburg.

„Im Vordergrund steht dabei immer eine intensive Sprachförderung der Kinder und Jugendlichen. Das Erlernen der deutschen Sprache ist der Schlüssel zur Integration, denn erst mit dem Spracherwerb kann das gemeinsame Miteinander gelingen.

Die Bildungskonzeption Mecklenburg-Vorpommerns – erstellt durch Lehrkräfte und Schulräte aus dem Bereich der Migration – ist eine solide Basis zum Erlernen der deutschen Sprache“, erklärt die Ministerin.

Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern, die die Kinder und Jugendlichen ausschließlich, auf Grund schulorganisatorischer Notwendigkeiten oder Erfordernisse, in separaten Klassen beschulen, setzt Mecklenburg-Vorpommern auch weiterhin auf das gemeinsame Lernen und gemeinsame Unternehmungen, z. B. Projekt- und Wandertage.

„In dem Moment, in dem unsere neuen Schülerinnen und Schüler die Schule betreten, verbringen sie gemeinsam mit den anderen Kindern und Jugendlichen ihren Schulalltag.

Bevor der Flüchtlingsrat eine vermeintliche Ausgrenzung und eine Abkehr von der Integration kritisiert, sollte er die Realität von Schulorganisation und Unterrichtsalltag anerkennen“, so Oldenburg.

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