M-V für Energiepreis-Moratorium

Schwerin – Im Bundesrat ist Mecklenburg-Vorpommern jetzt einem Antrag aus Bremen beigetreten. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhard wies darauf hin, dass Einkommensschwache Hilfe brauchen.

„Das Energiepreis-Moratorium soll für Zahlungsverzüge gelten, die ausschließlich durch den Anstieg von Abschlagszahlungen eintreten. Denn unbezahlbare Abschläge sind gerade eine der größten Ängste vieler Menschen hier in Deutschland. Der gesetzliche Anspruch auf das Angebot einer Abwendungsvereinbarung mit zinsfreier Ratenzahlung soll auf die Sonderkundenverträge erweitert werden und damit möglichst allen Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus wollen wir aber auch sicherstellen, dass durch das Moratorium die Energieversorgungsunternehmen nicht in finanzielle Schieflage geraten. Und den Verbraucherinnen und Verbrauchern sollte eine ausreichend finanzierte Beratung zur Verfügung gestellt werden. Das fordern wir heute im Bundesrat. Darum sind wir einem entsprechenden Entschließungsantrag aus Bremen beigetreten“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz vor der Bundesratssitzung am Freitag.

„Vor allem die einkommensschwachen Haushalte brauchen unsere Hilfe, und das zügig. Wir müssen umfassend versuchen zu verhindern, dass Menschen wegen der Energiepreiskrise sich das Leben nicht mehr leisten können oder gar in die Privatinsolvenz rutschen. Insbesondere die Erweiterung der gesetzlichen Verpflichtung der Energieversorger zum Angebot einer sogenannten Abwendungsvereinbarung, in erster Linie also einer zinslosen Ratenzahlungsvereinbarung auf die Sonderkundenverträge wäre schon hilfreich.

Denn derzeit enthält der § 41b Abs. 2 EnWG, der die Fälle der drohenden Versorgungsperre für Sonderkundenverträge regelt, keine solche Verpflichtung. Ich werbe dafür, dass der gemeinsame Antrag von Bremen und M-V im Bundesrat in die Ausschüsse kommt, damit die gesetzlichen Grundlagen vorbereitet werden können“, so Verbraucherschutzministerin Bernhardt.

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