Antragsfrist für Laptop & Co. verlängert

Oldenburg: Schulträger haben ein weiteres Jahr Zeit, um mobile Endgeräte für Lehrkräfte zu beantragen

Schwerin – Das Land gibt Schulträgern mehr Zeit, um Laptops, Notebooks und Tablets für den Unterricht an Schulen zu beantragen. Dafür wird die Antragsfrist für die Beschaffung der Geräte bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

„Damit wollen wir erreichen, dass alle im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms zur Verfügung stehenden Mittel von den öffentlichen und privaten Schulträgern für die digitale Ausstattung der Schulen genutzt werden – und das möglichst vollständig“, sagt Bildungsministerin Oldenburg.

Auf Grund der Corona-Krise sowie des Krieges kam es bei der Umsetzung des Förderprogrammes zu zeitlichen Verzögerungen sowie zu Lieferengpässen bei der Auslieferung der mobilen Endgeräte.

So waren trotz rechtzeitiger Ausschreibung auf Seiten der Schulträger oder nach Durchführung des Vergabeverfahrens die ausgeschriebenen Geräte oftmals nicht mehr lieferbar.

Mit der verlängerten Frist will das Land zudem Schulträgern, die die Zuwendung nicht vollständig in Anspruch genommen haben, noch einmal die Möglichkeit geben, Restbeträge zu verausgaben.

Das Geld für die Zuwendungen stammt aus dem MV-Schutzfonds und dem Sofortausstattungsprogramm des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 für schulgebundene mobile Endgeräte.

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