Energiekostenzuschuss für Kindertagesförderung

Oldenburg: Härtefallfonds gilt für alle Kinder der Kindertagesförderung

Schwerin – In der Energiekrise unterstützt das Land alle Einrichtungen in der Kindertagesförderung. Die Kindertagespflege ist – wie auch die Kindertagesstätten, Horte und Schulen – in den Härtefallfonds des Landes miteingeschlossen.

„Zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der kommunalen Familie besteht Einigkeit, dass selbstverständlich allen Kinder in der Kindertagesförderung die Ergebnisse des Kommunalgipfels zu Gute kommen“, betont Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Damit sind die Träger der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege gleichermaßen berechtigt, bei steigenden Energiekosten mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe über die Erstattung der Mehrkosten neu zu verhandeln.

Die Mehrkosten werden dann von der kommunalen Familie und vom Land entsprechend der Regelungen des Kindertagesförderungsgesetzes getragen.

Mit dem Härtefallfonds unterstützt Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich zu den Maßnahmen des Bundes die Kindertagesförderung mit 5 Millionen Euro und Schulen mit 10 Millionen Euro.

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