Personalsicherung

Neue Aufstiegsmöglichkeiten machen Arbeit für die Landesverwaltung noch attraktiver

Schwerin – Das Kabinett hat eine neue „Allgemeine Laufbahnverordnung“ (ALVO) beschlossen. Mit der Änderung und Neuregelung der laufbahnrechtlichen Vorschriften für die Beamten des Landes Mecklenburg-Vorpommern – nicht für die Angestellten – setzt die Landesregierung zum einen neue rechtliche Vorgaben um und kommt zum anderen den Wünschen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung nach besseren Aufstiegsmöglichkeiten und der Durchlässigkeit der beamtenrechtlichen Laufbahngruppen nach.

„Mit diesen Möglichkeiten wollen wir die Arbeit in unserer Landesverwaltung noch attraktiver machen. Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels in nahezu allen Berufen müssen wir alles in unserer Macht Stehende tun, um auch durch Weiterqualifizierung künftig die Arbeit unserer Verwaltung zu sichern. Die Änderung dieser Verordnung ist ein Beitrag dazu“, sagte Innenminister Pegel heute nach dem Beschluss durchs Kabinett in Schwerin. Sowohl für den gehobenen wie auch für den höheren Dienst komme ein weiteres Modell zum beruflichen Fortkommen dazu.

Finanzminister Dr. Heiko Geue ergänzt: „Erleichtere Aufstiegsmöglichkeiten machen es noch attraktiver, beim Land Mecklenburg-Vorpommern zu arbeiten. Wir werden einen Stellenpool einrichten, der es allen interessierten Beschäftigten in der Landesverwaltung ermöglicht, sich zu bewerben.“

„Für die Qualifizierung vom gehobenen in den höheren Dienst ist ein zweijähriger Masterstudiengang an einer Fachhochschule oder Hochschule im norddeutschen Raum geplant, den unsere Beamten und Beamtinnen unter Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf absolvieren können. Zurzeit erfolgt die Auswahl einer passenden Hochschule“, präzisiert Christian Pegel.

Für den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst sei geplant, ein verkürztes Bachelorstudium an der Fachhochschule Güstrow anzubieten. Für die Dauer des Studiums werden die Beamten und Beamtinnen von ihrer bisherigen Tätigkeit freigestellt. Zurzeit wird die Akkreditierung des Studiengangs vorbereitet.

Neben den Änderungen in der Laufbahnverordnung soll zudem eine neue Verordnung über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung des Landes erlassen werden, wie es eine neue EU-Richtlinie vorschreibt. Damit wird auch für ausländische Bewerber und Bewerberinnen eine Möglichkeit geschaffen, ins Beamtenverhältnis übernommen zu werden.

„Mit dieser neuen Verordnung wird die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen anwendungsfreundlicher geregelt“, kündigt Innenminister Pegel an. Er und Finanzminister Heiko Geue stellen zudem in Aussicht: „Wir werden alle Vorschriften zur Qualifizierung und zum Aufstieg evaluieren und bei Bedarf überarbeiten.“

Die Verordnung tritt voraussichtlich Ende Januar nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

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