Kein Steuerschutzschirm für die Klimastiftung

Schwerin – Zum heute erschienenen Handelsblatt-Beitrag „Steuer-Schutzschirm für Klimastiftung“ stellt das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern klar: Der Vorwurf, die Landesregierung hätte sich um eine nachträgliche Steuerbefreiung der Stiftung „Klima- und Umweltschutz MV“ bemüht, ist falsch.

Eine rückwirkende Steuerbefreiung war zu keinem Zeitpunkt ein Ansinnen und ist zudem auch rechtlich gar nicht möglich. Denn die Anerkennung der Gemeinnützigkeit kann nicht für zurückliegende, sondern nur für zukünftige Zeiträume erfolgen und zwar frühestens ab dem Zeitpunkt, ab dem alle Voraussetzungen für eine Gemeinnützigkeit (nämlich Satzung und tatsächliches Wirken) erfüllt sind.

Bei der im Handelsblatt-Artikel erwähnten Online-Veranstaltung handelte es sich zudem keineswegs um eine Beratung oder ähnliches, sondern vielmehr um eine reine Informationsveranstaltung des „Frauennetzwerks Energie“, zu der der damalige Chef der Staatskanzlei, Dr. Heiko Geue, als Keynote-Speaker geladen war.  Das „Frauennetzwerk Energie“ ist nach eigenen Angaben ein deutschlandweit agierendes Netzwerk, dem sich über 400 Frauen aus der Energiebranche angeschlossen haben. Innerhalb des Netzwerkes finden regelmäßige Informationsveranstaltungen mit wechselnden Referenten aus Politik und Wirtschaft statt.

Dr. Heiko Geue nahm an der Veranstaltung am 30. September 2021 auf Einladung der Netzwerk-Vorsitzenden Barbara Lempp teil. Die Moderation der Veranstaltung wurde von Frau Lempp und der Zweit-Vorsitzenden Frau Freitag übernommen. Die Veranstaltung thematisierte vorwiegend den Ausbau der erneuerbaren Energien in Mecklenburg-Vorpommern und die damit zusammenhängenden Herausforderungen für das Land. Die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV wurde laut Erinnerung Frau Lempps nur am Rande thematisiert.

Bei dem im Handelsblatt-Artikel erwähnten Papier, das angeblich Überlegungen zu einer nachträglichen Steuerbefreiung enthalten soll, handelt es sich um eine E-Mail, die auf Arbeitsebene vom Finanzministerium an die Staatskanzlei übersandt wurde. Es ist eine Vorbereitung für einen Fachvermerk, der als Vorbereitung für die oben genannte Veranstaltung diente.

Das Anfertigen von Fachvermerken als Vorbereitung auf derartige Termine ist übliche Praxis in der Landesverwaltung. Die Vermerke dienen als Grundlage für Vorträge, bereiten aber auch auf darüberhinausgehende Nachfragen vor.

Die besagte E-Mail informierte über die allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen, die eine Stiftung erfüllen muss, um den Status der Gemeinnützigkeit zugesprochen zu bekommen, und bildete damit einen Teil der damals öffentlichen Diskussion ab. Ein konkretes Konzept oder Papier, das sich speziell auf die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV bezog, lag zu keinem Zeitpunkt vor.

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