Lernangebote für geflüchtete Schüler*innen

Oldenburg: Für alle einen geordneten Schulbetrieb und eine gute Bildung ermöglichen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern besuchen derzeit 5.450 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine die Schulen. Davon lernen 570 Schülerinnen und Schüler an einer beruflichen Schule. Seit Beginn des Schuljahres 2021/2022 ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler um rund 4.700 Kinder und Jugendliche aus der Ukraine gestiegen.

Zum Stichtag 6. Mai 2023 befanden sich rund 6.650 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache mit Sprach-Förderbedarf an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Land. Das sind rund 4.200 Schülerinnen und Schüler mehr als zum Beginn des Schuljahres 2021/2022. Zum Vergleich: In der Flüchtlingskrise 2015/2016 haben 5.500 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache eine Schule in Mecklenburg-Vorpommern besucht.

„Die große Zahl an geflüchteten Schülerinnen und Schülern stellt das Land, die Kommunen und die Schulen vor große Aufgaben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir haben unser Lernangebote immer wieder angepasst. Aktuell helfen uns die Vorklassen dabei, für alle Schülerinnen und Schüler einen geordneten Schulbetrieb und eine gute Bildung zu ermöglichen. Dort, wo sich die geflüchteten Kinder und Jugendlichen gut verständigen können und die räumlichen und personellen Möglichkeiten es zulassen, ist die Integration in eine Regelklasse möglich“, erläuterte Oldenburg.

Seit dem Schuljahr 2022/2023 werden geflüchtete Schülerinnen und Schüler, die neu in die Schule aufgenommen werden, an Schulen in öffentlicher Trägerschaft in Vorklassen an sogenannten Standortschulen beschult. Derzeit gibt es 101 Vorklassen mit 1.662 Schülerinnen und Schülern an 72 Schulen. Die Einrichtung der Standorte ist mit den Kommunen abgestimmt. Die Vorklassen arbeiten jahrgangsübergreifend. Der Gesamtumfang der erteilten Wochenstunden umfasst 20 Wochenstunden, davon werden mindestens 10 Wochenstunden Deutsch als Zweitsprache (DaZ) erteilt.

An den beruflichen Schulen besuchen die Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache eine Berufsvorbereitungsklasse (BVJA-Klassen). Die Berufsvorbereitungsklasse ist durchlässig. Das heißt, jederzeit ist ein Wechsel an andere Schularten und Bildungsgänge möglich, wenn die Schülerinnen und Schüler die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Auch im neuen Schuljahr will das Land das System der Vorklassen beibehalten. Wann Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache aus der Vorklasse in eine Regelklasse integriert werden können, ist abhängig von den Sprachkenntnissen der geflüchteten Kinder und Jugendlichen und der räumlichen und personellen Kapazitäten an den Schulen.

Die Einschulung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache im Schuljahr 2023/2024 erfolgt ebenfalls in Vorklassen. Ein Besuch einer Regelklasse ist möglich, wenn bei den geflüchteten Schülerinnen und Schülern die deutschen Sprachkenntnisse hinreichend sind und es die räumlichen und personellen Bedingungen an einer Schule zulassen.

Alle ukrainischen Schülerinnen und Schüler der zukünftigen Jahrgangsstufen 8 bis 11 können wählen, ob sie einen ukrainischen oder einen deutschen Schulabschluss anstreben. Die Schülerinnen und Schüler, die einen ukrainischen Schulabschluss erreichen wollen, nehmen ausschließlich am Unterricht über die ukrainische Lernplattform teil. „Wir machen damit den geflüchteten Schülerinnen und Schülern verschiedene Lernangebote, damit sie bestmöglich gefördert werden können“, sagte Oldenburg.

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