Neue Fördersätze für freie Schulen

Oldenburg: Weiterhin hohe Förderung für Schulen in freier Trägerschaft

Schwerin – Für die Schulen in freier Trägerschaft in Mecklenburg-Vorpommern wurden neue Fördersätze berechnet. Das Verfahren zur Berechnung ist im Schulgesetz geregelt und sieht eine Neuberechnung für das Schuljahr 2022/2023 vor. Grundlage dafür sind die tatsächlichen Personalausgaben des Landes für die öffentlichen Schulen im vorhergehenden Jahr. Bildungsministerin Simone Oldenburg hat heute in Schwerin über die Einzelheiten informiert.

„Das Ergebnis verdeutlicht die weiterhin hohe Förderung“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Personalausgaben des Landes für die Lehrkräfte haben sich in den vergangenen Jahren erhöht“, so die Bildungsministerin.

Im Jahr 2017 betrugen die Ausgaben 825 Mio. Euro. Sie stiegen kontinuierlich bis 2022 auf 951 Mio. Euro. Für die freien Schulen betrugen die Finanzhilfen 2017 92 Mio. Euro und im Jahr 2022 125 Mio. Euro. Damit stieg der Anteil der Finanzhilfe im Vergleich zu den Personalausgaben an den öffentlichen Schulen weiter an.

„Die parallel zu den Bildungsausgaben gestiegenen Schülerzahlen, die weitere Verbeamtung von Lehrkräften sowie die Verjüngung des Personals durch eine Vielzahl von Neueinstellungen an den öffentlichen Schulen haben für bestimmte Schularten und Fördertatbestände zu sinkenden Kostensätzen im Rahmen der Finanzhilfe für die freien Schulen geführt.

Sofern dies in der gegenwärtigen Situation für einige Schulen in freier Trägerschaft zu Schwierigkeiten führt, wird das Land im konkreten Einzelfall die haushaltsrechtlichen Möglichkeiten prüfen, um zu unterstützen“, versicherte die Bildungsministerin.

Die Berechnung ergibt für alle Grundschulen eine Steigerung und auch für berufliche Schulen und Förderschulen überwiegend höhere Schülerkostensätze. Die weiteren Kostensätze für die Regionale Schulen, Gesamtschulen und Gymnasien sinken.

Etwas niedriger fallen zum Teil einige der Förderungen für besondere und sonderpädagogische Angebote im Vergleich zum Schuljahr 2021/2022 aus. Das Ergebnis der Neuberechnung wurde durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt. Das Bildungsministerium und die Gesellschaft für Struktur und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) haben es den Trägern der freien Schulen bereits vorgestellt.

Bildungsministerin Oldenburg wies die Kritik am Verfahren zurück: „Die Neuberechnung für das Schuljahr 2022/2023 ist im Schulgesetz verankert und war den Schulen in freier Trägerschaft bekannt. Der Einwand, dass die neuen Schülerkostensätze aus dem Jahr 2021 nicht abgeleitet werden könnten, weil das Pandemie-Jahr für den Schulbetrieb nicht typisch gewesen sei, ist nicht nachvollziehbar.

Die Finanzhilfe beruht nicht auf der Frage, ob Unterricht in Präsenz oder Distanz erfolgt ist, sondern auf den Ist-Personalausgaben. Das Land hat hinsichtlich der Stellenbesetzungen in den Pandemiephasen keinerlei Abstriche bei der Besetzung von Stellen gemacht, sondern im Gegenteil die Beschäftigung zum Beispiel von externen Vertretungskräften verstärkt.

Die Besonderheiten des Schuljahres bezogen sich pandemiebedingt auf die Organisation des Unterrichts, aber nicht auf die Beschäftigung und Bezahlung von Lehrkräften. Im Übrigen spricht der vergleichsweise hohe Anteil von Schulen in freier Trägerschaft in Mecklenburg-Vorpommern nicht für besonders schlechte Bedingungen.“

Mecklenburg-Vorpommern zahlt den Schulen in freier Trägerschaft auch im Schuljahr 2022/2023 weiterhin Finanzhilfen entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Das Land gewährt dazu den Trägern von 119 Schulen einen Zuschuss. Die finanzielle Unterstützung umfasst die Ausgaben für schulische Zwecke, nicht aber die Sachkosten. Mecklenburg-Vorpommern hat den Schulen in freier Trägerschaft im Zeitraum von 2017 bis 2022 insgesamt rund 650 Millionen Euro gezahlt.

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