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Haushaltsplan schafft Effizienzsteigerung trotz schwieriger Fahrwasser

Schwerin – Trotz enger finanzieller Spielräume setzte die Landesregierung weiter auf den Schwerpunkt Soziales. Das unterstreicht auch der aktuelle Entwurf des Haushaltplans. Minister für Finanzen und Digitalisierung, Dr. Heiko Geue hebet die Relevanz der aktuellen Situation hervor: „In den kommende Jahren wird es einen erheblichen Mehrbedarf bei gesetzlichen sozialen Leistungen geben. Dessen ist sich auch die Landesregierung bewusst. Wir rechnen damit, dass der Bedarf bei der Sozial- und Eingliederungshilfe bis 2030 jährlich um rund 100 Millionen Euro steigen wird. Das stellt den Landeshaushalt vor große Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Hier gilt es eine Effizienzsteigerung im System herbeizuführen. So wurde in der Task Force Sozialreform beschlossen, in den Jahren 2026 und 2027 ausgabendämpfende Maßnahmen vorzunehmen. Damit erhoffen wir uns Kostendämpfungen in Höhe von 56 Millionen Euro. Dazu hat auch der Landesrechnungshof aufgefordert und das wollen wir umsetzten.“

Sozialministerin Stefanie Drese hob hervor, dass das Land nicht bei den Beratungsstrukturen spare. „Das ist angesichts der schwierigen Haushaltslage und der natürlich auch vom Sozialministerium zu erbringenden Einsparungen ein Erfolg und eine bewusste Schwerpunktsetzung unseres Ministeriums“, so Drese. Die konstante Landesförderung zeige, wie wichtig für die Landesregierung Unterstützungsangebote wie die soziale Beratung, die Schuldnerberatung, die Beratung von Menschen mit Behinderungen sowie die Sucht- und Drogenberatung sind, betonte die Ministerin.

Drese wies zudem die Behauptung zurück, dass Änderungen im Haushaltsbegleitgesetz die Rechte von Menschen mit Behinderungen verletzen würden. „Das ist nicht zutreffend“, verdeutlichte Drese. „Mit dem Begleitgesetz soll im Rahmen des SGB IX die Sicherstellung einer landeseinheitlichen Ausgestaltung der Eingliederungshilfe gewährleistet werden. Gleichzeitig haben die Eingliederungshilfeträger bei der Leistungsgewährung im Einzelfall die im Rahmen der Bedarfsermittlung festgestellten individuellen, eingliederungshilferechtlich notwendigen Bedarfe zu berücksichtigen. Dabei ist der pauschalierte Leistungsumfang entsprechend im Einzelfall anzuheben oder abzusenken. Die Personenzentrierung findet somit nach wie vor und selbstverständlich im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention statt“, betonte Drese.

Außerdem wird mit dem Haushaltsbegleitgesetz die Kita-Finanzierung auf eine transparentere und gerechtere Grundlage gestellt. Das unterstreicht auch Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Das Land stärkt auch im neuen Doppelhaushalt die Kindertagesförderung mit insgesamt über 550 Mio. Euro pro Jahr. Zudem setzt das Land die Empfehlungen des Landesrechnungshofes um. Dazu zählen etwa eine Ausweitung der Prüfrechte und ein besseres Finanz-Controlling. So wollen wir zukünftig besser gewährleisten, dass Steuergelder wirtschaftlich und nur für tatsächlich geleistete Ausgaben der Kita-Träger erstattet werden. Die Landesregierung hält an einer qualitativ hochwertigen und beitragsfreien Kindertagesförderung fest. Perspektivisch stehen weitere Qualitätsverbesserungen im Fokus.“

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