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LNG-Terminal Mukran: Klage der Deutsche ReGas gescheitert

Insel Rügen – Die Klage der Dt. ReGas gegen das StALU Vorpommern bzgl. der Feststellung der Änderungsgenehmigungspflicht für einen (Weiter-) Betrieb des LNG Terminals ohne Landstromanbindung (KWK-Anlage) wurde vom Bundesverwaltungsgericht heute abgewiesen. Damit wurde die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des StALU für die Durchführung eines Änderungsgenehmigungsverfahrens vollumfänglich bestätigt.

Das Urteil vom heutigen Tag zeigt, dass das StALU zurecht davon ausgegangen ist, dass durch die geplante Änderung des Terminalbetrieb ohne Landstromanbindung nachteilige Umweltauswirkungen hervorgerufen werden können, die nicht offensichtlich gering sind, und somit die Durchführung eines formalen Änderungsgenehmigungsverfahrens unter Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich ist.

„Bereits im Anzeigeverfahren Ende 2024 bzgl. der Änderung Betrieb ohne KWK-Anlage hat das StALU Vorpommern die Umweltbelange in Abstimmung mit den Umweltfachbehörden und die umweltschützenden Vorschriften umfassend und dezidiert geprüft sowie in dem Feststellungsbescheid zur Änderungsgenehmigungspflicht entsprechend gewürdigt. Insofern wird die Entscheidung des StALU VP bestätigt. Ich bin unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr dankbar, dass sie ihre Aufgabe trotz des enormen politischen Drucks mit großer Akribie erledigt haben“, kommentierte der zuständige Minister Dr. Till Backhaus

Es bleibt nunmehr die Behördenentscheidung im laufenden Änderungsgenehmigungsverfahren abzuwarten.

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