Dr. Blank: „Mit den neuen Öffnungszeiten schaffen wir zusätzliche Umsatzchancen für unsere Unternehmen“
Schwerin – Dank der in diesem Jahr eingeführten neuen Öffnungszeitenverordnung können an diesem Sonntag (21.12.2025) viele Verkaufsstellen in Mecklenburg-Vorpommern öffnen und die umsatzstarken und reiseintensiven Tage um den Jahreswechsel nutzen: Vom 17. Dezember 2025 bis zum 8. Januar 2026 gilt erstmals ein neuer „Winteröffnungszeitraum“: Verkaufsstellen in aktuell 64 nach dem Kurortgesetz anerkannten Orten haben in dieser Zeit die Möglichkeit, auch an Sonn- und Feiertagen zu öffnen.
Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank betont: „Die Zeit rund um Weihnachten und den Jahreswechsel ist für Handel und Tourismus von großer Bedeutung. Mit dem neuen Winteröffnungszeitraum unterstützen wir den stationären Handel in den Tourismusregionen. Mit offenen Ladentüren sorgen wir für lebendige Orte, attraktive Angebote für Gäste und zusätzliche Umsatzchancen für unsere Unternehmen.“
Der neue Winteröffnungszeitraum ist Teil der überarbeiteten Öffnungszeitenverordnung. Sie löst die bisherige Bäderverkaufsverordnung ab. Ziel ist es, die Öffnungszeitenregelungen zu modernisieren, zu vereinheitlichen und stärker an den tatsächlichen touristischen Bedarf anzupassen. Von der Öffnungszeitenverordnung umfasst sind Verkaufsstellen, die typischerweise touristische Bedarfe und Waren des täglichen Gebrauchs anbieten. Dazu gehören zum Beispiel Lebensmittelgeschäfte, Souvenir- und Geschenkläden oder Buchläden.
Neben dem etablierten Saisonöffnungszeitraum vom 15. März bis 31. Oktober ermöglicht die Verordnung nun zusätzlich eine Öffnung in der nachfragestarken Winterzeit. Am ersten Weihnachtsfeiertag müssen die Läden weiterhin geschlossen bleiben.
Die konkrete Anwendung der Öffnungszeiten erfolgt wie bisher in den jeweils festgelegten Tourismusorten und -regionen. An der Entwicklung der Öffnungszeitenverordnung haben die relevanten gesellschaftlichen Akteure, zum Beispiel die Industrie- und Handelskammern, Gewerkschaften und Kirchen, mitgewirkt. Der Verordnungstext ist eine Abwägung zwischen den unterschiedlichen Interessen bei der auch die umfangreiche Rechtsprechung zur Sonntagsöffnung, Berücksichtigung finden muss.