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Neues Gesetz: Mehr Befugnisse für Pflegefachkräfte

Schwerin – Pflegefachkräfte können künftig weitergehende Leistungen als bisher erbringen. „Ich begrüße sehr, dass qualifizierte Pflegerinnen und Pfleger zusätzliche medizinische Befugnisse erhalten, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren“, sagte Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese am Montag in Schwerin. Durch die stärkere Nutzung der vielfältigen Kompetenzen von Pflegefachkräften würde die Versorgung der Patientinnen und Patienten in hoher Qualität auf mehr Schultern verteilt, so Drese.

Die Grundlage bildet das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“, das zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Der Bundesrat hatte in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr am vergangenen Freitag den Weg abschließend freigemacht.

Nach Ansicht von Drese verbessern sich mit dem Gesetz, die Strukturen in der pflegerischen Versorgung nachhaltig. Durch die Kompetenzerweiterung werde die Attraktivität des Pflegeberufs weiter erhöht. „Fachkräfte werden gestärkt und Einrichtungen entlastet“, so Drese. Dies könne zu einer besseren Versorgung etwa beim Management chronischer Erkrankungen sowie in der Prävention und Gesundheitsförderung führen.

Durch die Schaffung bundeseinheitlicher Rahmenbedingungen in der Pflege gebe es klare Zuständigkeiten. „Die Wege werden kürzer und die Zusammenarbeit gestärkt. Davon profitieren die Patientinnen und Patienten“, verdeutlichte Drese.

Die Ministerin hob zudem hervor, dass Anträge und Formulare vereinfacht werden sollen, um Bürokratie abzubauen. So sei geplant die Pflegedokumentation auf das notwendige Maß zu begrenzen sowie die Prüfverfahren von Medizinischem Dienst und Heimaufsicht besser aufeinander abzustimmen.

Drese: „Das Gesetz gibt den Beschäftigten mehr Handlungsspielraum und sorgt dafür, dass die pflegerische Arbeit wieder stärker im Mittelpunkt steht. Jetzt geht es um die gute Umsetzung dieser Reformen.“

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