Ines Jesse: „Die Wertschöpfung aus den Erneuerbaren muss dort ankommen, wo die Energie erzeugt wird“
Grevesmühlen – Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, hat sich gestern beim Kommunalnetzwerk West der Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) in Grevesmühlen über den Ausbau erneuerbarer Energien und die Möglichkeiten kommunaler Beteiligung informiert. Rund 30 Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen der Landkreise Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim und Rostock nahmen an der Veranstaltung teil.
„Der Ausbau der erneuerbaren Energien bietet Mecklenburg-Vorpommern große Chancen – für unsere Wirtschaft, für neue Arbeitsplätze und für die Entwicklung unserer Regionen. Entscheidend ist, dass die Wertschöpfung dort ankommt, wo die Energie erzeugt wird. Deshalb stärken wir mit dem neuen Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz die Möglichkeiten sowohl für Kommunen und als auch für Bürgerinnen und Bürger, vor Ort stärker zu profitieren und mitzugestalten“, betonte Staatssekretärin Jesse.
Die Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes MV stärkt die regionale Wertschöpfung und fördert die Akzeptanz für den Ausbau der Erneuerbaren durch eine höhere finanzielle Beteiligung der Menschen vor Ort. Bei Windenergieanlangen erhalten die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeinden pro vollem Megawatt installierter Leistung standardmäßig jeweils 5.000 Euro jährlich. Bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind es jeweils insgesamt 1.000 Euro pro Jahr. Auch Unternehmen profitieren von zusätzlichen Anreizen für die Nutzung Direktstrom.
Mecklenburg-Vorpommern ist bei der Beteiligung von Kommunen und Bürgern bundesweit Vorreiter. Bereits 2016 hatte das Land als erstes Bundesland ein entsprechendes Gesetz eingeführt. Inzwischen profitieren rund 200 Gemeinden von den Beteiligungsregelungen. Die Zahlungsverpflichtungen belaufen sich bereits auf ca. 12,5 Millionen Euro jährlich. Davon profitieren Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen in den nächsten Jahrzehnten.
Mit dem seit dem 29. April 2026 geltenden novellierten Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz M-V wurden die Möglichkeiten weiter ausgebaut. Erstmals werden auch Freiflächen-Photovoltaikanlagen einbezogen. Kommunen erhalten mehr Gestaltungsspielräume bei der Vereinbarung von Beteiligungsmodellen mit Vorhabenträgern. Vereinfachte Standardmodelle und feste Pauschalen je Megawatt sollen die Beteiligung zugleich transparenter und praxistauglicher machen.
„Wir wollen, dass die Kommunen die neuen Möglichkeiten besser nutzen können und Beteiligung vor Ort praktikabler wird. Dafür braucht es neben verlässlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen auch den direkten Austausch mit den Kommunen. Das Kommunalnetzwerk der LEKA MV bietet dafür eine wichtige Plattform“, so Staatssekretärin Jesse.
Neben dem neuen Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz MV standen beim Kommunalnetzwerk West auch die kommunale Ausweisung von Windenergieflächen sowie aktuelle Entwicklungen auf Landes- und Bundesebene im Mittelpunkt. Ein weiteres Kommunalnetzwerk findet am 7. September 2026 in Friedland statt.