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Erneuerbare Energien und Beteiligungen

Ines Jesse: „Die Wertschöpfung aus den Erneuerbaren muss dort ankommen, wo die Energie erzeugt wird“

Grevesmühlen – Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, hat sich gestern beim Kommu­nalnetzwerk West der Landesenergie- und Klimaschutzagen­tur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) in Grevesmühlen über den Ausbau erneuerbarer Energien und die Möglich­keiten kommunaler Beteiligung informiert. Rund 30 Vertre­terinnen und Vertreter aus Kommunen der Landkreise Nord­westmecklenburg, Ludwigslust-Parchim und Rostock nahmen an der Veranstaltung teil.

„Der Ausbau der erneuerbaren Energien bietet Mecklenburg-Vorpommern große Chancen – für unsere Wirtschaft, für neue Arbeitsplätze und für die Entwicklung unserer Regionen. Ent­scheidend ist, dass die Wertschöpfung dort ankommt, wo die Energie erzeugt wird. Deshalb stärken wir mit dem neuen Bür­ger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz die Möglichkeiten sowohl für Kommunen und als auch für Bürgerinnen und Bür­ger, vor Ort stärker zu profitieren und mitzugestalten“, betonte Staatssekretärin Jesse.

Die Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungs­gesetzes MV stärkt die regionale Wertschöpfung und fördert die Akzeptanz für den Ausbau der Erneuerbaren durch eine höhere finanzielle Beteiligung der Menschen vor Ort. Bei Windenergieanlangen erhalten die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeinden pro vollem Megawatt installierter Leis­tung standardmäßig jeweils 5.000 Euro jährlich. Bei Photovol­taik-Freiflächenanlagen sind es jeweils insgesamt 1.000 Euro pro Jahr. Auch Unternehmen profitieren von zu­sätzlichen Anreizen für die Nutzung Direktstrom.

Mecklenburg-Vorpommern ist bei der Beteiligung von Kom­munen und Bürgern bundesweit Vorreiter. Bereits 2016 hatte das Land als erstes Bundesland ein entsprechendes Gesetz eingeführt. Inzwischen profitieren rund 200 Gemeinden von den Beteiligungsregelungen. Die Zahlungsverpflichtungen belaufen sich bereits auf ca. 12,5 Millionen Euro jährlich. Davon profitieren Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen in den nächsten Jahrzehnten.

Mit dem seit dem 29. April 2026 geltenden novellierten Bür­ger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz M-V wurden die Mög­lich­keiten weiter ausgebaut. Erstmals werden auch Frei­flächen-Photovoltaikanlagen einbezogen. Kommunen erhalten mehr Gestaltungsspielräume bei der Vereinbarung von Betei­ligungs­modellen mit Vorhabenträgern. Vereinfachte Standard­modelle und feste Pauschalen je Megawatt sollen die Betei­ligung zugleich transparenter und praxistauglicher machen.

„Wir wollen, dass die Kommunen die neuen Möglichkeiten besser nutzen können und Beteiligung vor Ort praktikabler wird. Dafür braucht es neben verlässlichen gesetzlichen Rah­men­bedingungen auch den direkten Austausch mit den Kom­mu­nen. Das Kommunalnetzwerk der LEKA MV bietet dafür eine wichtige Plattform“, so Staatssekretärin Jesse.

Neben dem neuen Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz MV standen beim Kommunalnetzwerk West auch die kommu­nale Ausweisung von Windenergieflächen sowie aktuelle Ent­wicklungen auf Landes- und Bundesebene im Mittelpunkt. Ein weiteres Kommunalnetzwerk findet am 7. September 2026 in Friedland statt.

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