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Autor: Rügenbote

Abfederung steigender Baukosten

Schwerin – Die Bauminister der 16 Bundesländer haben bei ihrer Konferenz vergangene Woche auf Anregung aus Mecklenburg-Vorpommern hin Maßnahmen beschlossen, die zu einer Stabilisierung und Abfederung der Baukosten führen sollen.

„Wir betrachten mit Sorge die steigenden Preise für Bau- und Rohstoffe und die Folgen für Wohnungsbau und Stadtentwicklung. Ich bin sehr froh, dass alle 15 Ministerkollegen meine Ansicht teilen, dass wir neben kurzfristig wirkenden Maßnahmen mittel- und langfristige Strategien zur Abfederung und Stabilisierung der Baukosten benötigen“, berichtet Mecklenburg-Vorpommerns Minister Christian Pegel von der Konferenz.

Neben dem grundsätzlichen Bekenntnis aller Länder, weiterhin alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Baukosten einzudämmen, gab es konkrete Beschlüsse:

„So wird die Bauministerkonferenz den Bundesfinanzminister bitten , zusätzliche Finanzhilfen für die Städte- und Wohnungsbauförderprogramme von Bund und Ländern zur Abfederung der Preissteigerungen bereitzustellen. Eine weitere Bitte betrifft die Verlängerung der Umsetzungsfristen für bereits bewilligte Förderungen im sozialen Wohnungs- sowie im Städtebau“, sagt Christian Pegel und begründet: „Bei Ausschreibungen von Bauprojekten gehen heute oft gar keine Angebote ein oder sie liegen deutlich höher, als es in den Planungen und somit Förderanträgen kalkuliert war. Diese stammen zumeist aus vergangenen Jahren, in denen der aktuelle Preisanstieg noch nicht absehbar war.“

 Die Landesbauminister fordern den Bund weiterhin auf, Förderprogramme etwa für Forschungsvorhaben und Pilotprojekte der Länder zur Anwendung flexibler Bauweisen mit dem Ziel der Wiederverwertbarkeit und Verlängerung der Lebenszyklen von Bauwerken und Bauteilen zu unterstützen. Auch ein Forschungsprojekt zum ressourcensparenden Bauen und Baustoffrecycling steht auf der Wunschliste der Bauminister an den Bund.

„Wir haben auch den Fachkräftemangel in der Baubranche thematisiert“, sagt Bauminister Pegel und führt aus: „Hier fordert die Bauministerkonferenz den Bund auf, -die Ausbildung von Facharbeitskräften für die Bauindustrie in Deutschland aktiv zu fördern sowie die Anwerbung ausländischer Fachkräfte zu vereinfachen.“

Brandschutz in Ställen

Schwerin – Die Bauminister der 16 Bundesländer haben bei ihrer Konferenz vergangene Woche auf Anregung aus Mecklenburg-Vorpommern hin beschlossen, dass beim Brandschutz für Tierhaltungsanlagen zusätzliche Regelungen zu den bestehenden sinnvoll sind. Bau- und Landwirtschaftsministerium in M-V arbeiten bereits gemeinsam an einer Richtlinie zum Brandschutz für Tierhaltungsanlagen im Nordosten.

„Die Bauminister haben einstimmig festgestellt, dass die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an Tierhaltungsanlagen grundsätzlich ausreichen, weitergehende Anforderungen auf tierschutzrechtlicher Grundlage aber möglich und sinnvoll sind. Diese könnten sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene geregelt werden“, berichtet Mecklenburg-Vorpommerns Minister Christian Pegel von der Konferenz.

Auf Bundesebene beschäftige sich eine „ad-hoc“-Arbeitsgruppe mit Vertretern von Agrarministerkonferenz und Bundeslandwirtschaftsministerium mit den jüngsten Brandvorfällen bundesweit in großen Tierhaltungsbetrieben. Sie soll Schlussfolgerungen daraus ziehen und Handlungsmöglichkeiten für die Zukunft ableiten.

„Auch bei uns im Land arbeiten Fachleute der Landesregierung, der Bauaufsichten und des baufachlichen Brandschutzes gemeinsam daran, den Brandschutz für große Tierhaltungsanlagen zu verbessern.  Kurz nach Bekanntwerden des Stallbrands in Alt Tellin haben wir eine entsprechende Arbeitsgruppe gegründet. Ihr Ziel ist eine neue Richtlinie zum Brandschutz in Tierställen. Der Entwurf der Richtlinie wird derzeit innerhalb der Landesregierung abgestimmt“, sagt Christian Pegel. Er fügt hinzu:

„Die Brandursache für den Stallbrand in Alt Tellin konnte bislang nicht ermittelt werden. Ein Gutachten von Brandsachverständigen dazu ist noch in Arbeit. Gegebenenfalls fließen nach dessen Vorliegen daraus resultierende Erkenntnisse in unsere neue Richtlinie ein.“

ASP bei Frischling nahe Marnitz

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist Afrikanische Schweinepest in der Wildschweinpopulation nun erstmals nachgewiesen worden. Im Rahmen einer revierübergreifenden Drückjagd mit den angrenzenden Eigenjagdbezirken wurde im Revier Marnitz im Landkreis Ludwigslust-Parchim ein toter männlicher Frischling (Altersklasse 0) gefunden. Untersuchungen im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei haben am gestrigen Nachmittag eine hohe ASP-Viruslast festgestellt, die am Abend vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt worden ist.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus sprach von einem „schweren Tag“: „Nun ist genau das eingetreten, was wir unbedingt verhindern wollten. Jetzt kommt es darauf an, dass wir den Fall mit allen beteiligten Behörden gründlich auf- und abarbeiten. Auch die Behörden in Brandenburg sind bereits involviert, da die einzurichtenden Sperrzonen bis ins Nachbarbundesland hineinreichen werden“, erläuterte Backhaus.

Der Frischling, der ein geschätztes Gesamtgewicht von ca. 20 kg hatte, wurde im Anschluss an die Drückjagd im Maisstärkesack und unter Einhaltung sämtlicher Desinfektionsmaßnahmen geborgen, mittels Tupferprobe am Forstamtsgebäude beprobt und anschließend in der Konfiskattonne des Forstamtes Karbow entsorgt. Auch die gesamte Strecke der Drückjagd wurde vorsorglich beprobt. Das Probenmaterial wurde auf Veranlassung der Veterinärbehörde ausgewertet. Die Ergebnisse für die erlegten Wildschweine stehen derzeit noch aus. Für den Tod gefundenen Fischling erhielten die Behörden gestern die Information, dass die Probe positiv auf ASP getestet wurde.

„Wir haben seit 2018 ein aktives ASP-Landesmonitoring bei den Wildschweinen; seit 2020 bei den Hausschweinen“, betonte Backhaus. Allein im nun betroffenen Landkreis Ludwigslust-Parchim wurden in diesem Jahr bei Wildschweinen 128 Tiere untersucht, darunter vor allem verendete Tiere, krank erlegte Tiere oder Unfallwild; im Hausschweinebestand wurden 1503 Tiere untersucht. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim sei hier ganz besonders aktiv, so der Minister.

Das zuständige Veterinäramt wird gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium nun alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern und einen Überblick über das tatsächliche Infektionsgeschehen zu bekommen. „Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob es bei dem festgestellten Einzelfall bleibt oder ob wir es mit einem Geschehen größeren Ausmaßes zu tun haben“, so Backhaus. Landrat Sternberg kündigte an, dass alle notwendige Maßnahmen heute vorbereitet werden. Neben der Einrichtung von Sperrzonen, ist unter anderem der Einsatz einer Drohne und der Einsatz von Suchhunden für die Fallwildsuche geplant. Auch soll das Kerngebiet rund um den Fundort in den kommenden Tagen eingezäunt werden.

Bau eines Tiefwasser-Containerterminals

Schwerin – Im Außenhafen der Stadt Swinemünde in Polen ist die Errichtung eines Containerterminals einschließlich der dazugehörigen Infrastruktur vorgesehen. Ziel ist die Abfertigung der größten Containerschiffe, welche die Ostsee anfahren können. Gegenwärtig läuft auf der polnischen Seite das nationale Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung.

„Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird sich daran beteiligen. Grenzüberschreitende Umweltauswirkungen müssen sorgfältig geprüft und können nicht pauschal ausgeschlossen werden. Aufgrund der Größenordnung des geplanten Vorhabens sowie der räumlichen Nähe zu naturschutzrechtlich sensiblen Natura-2000-Gebieten wie z. B. Vogelschutzgebieten auf der deutschen Seite ist eine vertiefte Betrachtung der grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen und mithin eine Beteiligung im Rahmen des Verfahrens der Umweltverträglichkeitsprüfung daher ganz klar angezeigt“, erklärten der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer und der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg Heiko Miraß am Donnerstag in Schwerin.

Das Wirtschafts- und Verkehrsministerium Mecklenburg-Vorpommern hat der polnischen Seite die Beteiligung an der Umweltverträglichkeitsprüfung fristgemäß angezeigt.

Für das geplante Bauvorhaben im Grenzbereich zum Land Mecklenburg-Vorpommern ist eine technische Zieltiefe innerhalb des Containerhafens von 14,5 Metern vorgesehen. Es werden beispielsweise durch die Ausbaggerungen während der Bauphase Trübungsfahnen entstehen, welche sich auch auf die deutschen Küstengewässer und damit die Küstengewässer vor Mecklenburg-Vorpommern auswirken könnten. Nicht zuletzt könnten wertvolle ökologische Funktionen wie Vogelrast, Fischbrut usw. im Hinblick auf die Natura 2000-Gebiete auf deutscher Seite beeinträchtigt werden.

„Die potentiellen grenzüberschreitenden Auswirkungen sind zu untersuchen und gegebenenfalls effektive Vermeidungsstrategien zu entwickeln“, betonte Wirtschaftsminister Meyer.

Weiterhin geht von den erwarteten größeren Schiffseinheiten, welche den geplanten Containerterminal Swinemünde anlaufen sollen, ein möglicherweise steigendes Risiko für signifikante Havarien inklusive Containerverlusten aus.

„Es ist in einem Gesamtkonzept Vorsorge zu betreiben. Eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher zwingend angezeigt“, sage Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer abschließend.

Ab heute gelten umfangreiche 2G plus-Regeln

Schwerin – Die mit der neuen Corona-Landesverordnung ausgeweiteten Schutzmaßnahmen greifen in Mecklenburg-Vorpommern ab dem heutigen Donnerstag (25. November). Es gilt nach der Einstufung der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) landesweit die Schutzstufe „orange“.

In vielen Innenbereichen sowie bei Außenveranstaltungen mit Zuschauenden, z.B. im Sportbereich (Stadion), ist deshalb die sogenannte 2G plus-Regelung vorgeschrieben. Das bedeutet, Zugang haben nur Geimpfte und Genesene. Sie müssen zusätzlich einen tagesaktuellen Test vorlegen, um die Einrichtung bzw. das Angebot nutzen zu können.

Die 2G plus-Regelungen in der Schutzstufe „orange“ umfassen im Innenbereich:

  • Gastronomie (inkl. geschlossene Gesellschaften)
  • touristische Beherbergung (Ausnahmen gibt es für berufliche bedingte oder medizinische Aufenthalte sowie Beerdigungen.)
  • Körpernahe Dienstleistungen (mit Ausnahme Frisör und Heilmittelbereich)
  • Kino, Theater, Konzerthäuser
  • Kulturelle Ausstellungen, Museen
  • Bibliotheken, Archive
  • Chöre und Musikensembles
  • Zirkusse,
  • Zoos, Tier- und Vogelparks, botanische Gärten
  • Fahrgastschifffahrt,
  • Reisebusveranstaltungen, etc.
  • Indoorspielplätze und Indoorfreizeit
  • Schwimm- und Spaßbäder
  • Fitnessstudios, Tanzschulen
  • Spielhallen, Spielbanken,
  • Sozikulturelle Zentren,
  • Messen und Ausstellungen
  • Erbringung sexueller Dienstleistungen
  • Vereinsbasierter Sport, Sportler/innen und Zuschauende über 18 Jahre
  • Profisport Zuschauende
  • Musik- und Jugendkunstschulen, Personen über 18 Jahre

Ausgenommen von der 2G plus-Regel sind

  • Kinder, die noch nicht 7 Jahre alt sind
  • Kinder von 7 bis 11 Jahren, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen.
  • Jugendliche von 12 bis 17 Jahren und Schwangere (jeweils bis 31.12.2021). Auch sie müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen.
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen können.

Auf Weihnachtsmärkten gilt ab Stufe „orange“ die 2G-Regel. Weihnachtsmärkte dürfen deshalb ab sofort nur noch von Geimpften und Genesenen besucht werden. Dabei gelten auch hier die Ausnahmen für Kinder, Schwangere oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Aufgrund der erhöhten Ansteckungsgefahren können ab Stufe „orange“ keine Tanzveranstaltungen in Clubs, Discos und anderen Orten stattfinden.

Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese: „Auch in Mecklenburg-Vorpommern spitzt sich die Corona-Lage zu. Sowohl die Infektionszahlen als auch die Auslastung der Krankenhäuser und Intensivstationen steigen kontinuierlich. Wir müssen deshalb handeln, vor allem um zu verhindern, dass das Gesundheitssystem dauerhaft überlastet wird. Deshalb bitte ich um Verständnis für die Maßnahmen und um die Mithilfe bei der Umsetzung. Corona besiegen wir nur gemeinsam.“

Zeichen gegen Gewalt

Aktionstag gegen Gewalt an Frauen: „Wir müssen weiter sensibilisieren“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt

Schwerin – „Gewalt gegen Frauen verletzt Menschenrechte. Sie ist ein globales Problem und kann überall auftreten, Zuhause, auf der Straße, in jedem Land. Jede dritte Frau in Deutschland ist mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Etwa jede vierte Frau wird mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt in ihrer Partnerschaft. Betroffen sind Frauen aus allen sozialen Schichten und in jedem Alter. Weltweit besteht nach wie vor ein großer Handlungsbedarf. Daher ist es enorm wichtig, die Gesellschaft aufzurütteln. Sensibilisieren und Sichtbarmachen sind unerlässlich, um häusliche und sexualisierte Gewalt gegen Frauen aus der Tabuzone herauszuholen“, sagt Ministerin Bernhardt am weltweiten Aktionstag, der jährlich am 25. November an das hohe Ausmaß von Gewalt gegen Frauen erinnert. Anlässlich des Tages setzte die Ministerin vor dem Justizministerium ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen.

Bei den Familiengerichten in Mecklenburg-Vorpommern ist die Anzahl der Anträge nach § 1 Gewaltschutzgesetz (GewSchG) Maßnahme zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung in den letzten drei Jahren gestiegen. Waren es 2018 noch 404 Anträge, stieg die Zahl im Jahr 2020 auf 412. Auch die Zahl der Anträge auf Wohnungsüberlassung nach § 2 GewSchG blieb in den Jahren jeweils mit 97 Anträgen auf hohem Niveau. Ebenso ist die Gesamtzahl aller Verurteilungen nach § 177 StGB, sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung, in den Jahren 2018 bis 2020 von 19 auf 23 gestiegen.

„Umso wichtiger sind der Aktionstag und die zeitgleiche Aktionswoche gegen Gewalt. Die Aktionen und Veranstaltungen von Vereinen, Trägern und Hilfeeinrichtungen in allen Regionen des Landes sind ein wertvoller Bestandteil für die Verbesserung des Schutzes von Gewalt betroffenen Frauen. Dafür ein herzlicher Dank an alle Akteurinnen und Akteure. Nur ein gemeinschaftliches Handeln trägt dazu bei, den Schutz der Betroffenen weiter zu verbessern. Wir dürfen nicht nachlassen, in der Öffentlichkeit die Gewalt an Frauen zu thematisieren und vor allem entschieden uns zu positionieren. Wir müssen die Öffentlichkeit aufrütteln und sensibilisieren. Und wir müssen Gewalt insbesondere gegen Frauen und ihre mitbetroffenen Kinder klar als gesamtgesellschaftliches Problem benennen.“

„Bei der Antigewaltwoche geht es auch darum, Wege und Möglichkeiten für Betroffene aufzuzeigen. Immer mehr Frauen erfahren durch solche Aktionen, dass es Hilfsangebote im Land gibt und gehen den für sie sicherlich nicht einfachen Schritt, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Auch für die Landesregierung ist es ein zentrales Anliegen, Betroffenen von häuslicher und sexualisierter Gewalt zu helfen und sie zu unterstützen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es daher viele Einrichtungen mit fachkundigen Beratungs-, Hilfe- und Schutzangeboten. Mein Dank gilt allen Beschäftigten für ihre Einsatzbereitschaft und ihr Engagement, dass sie gerade auch während der Corona-Pandemie die Beratungs- und Unterstützungsangebote weiterhin aufrechterhalten haben“, sagt Gleichstellungsministerin Bernhardt.

Dubiose Anrufer belästigen WEMAG-Kunden

Schwerin – Verunsicherte WEMAG-Kunden berichten von Telefonanrufen beginnend mit der Vorwahl 02846. Die Anrufer geben sich als Beauftragte des regionalen Energieversorgers aus und fragen telefonisch die Zählerstände der Kundinnen und Kunden ab. Vorsicht! Diese Anrufe erfolgen nicht im Auftrag der WEMAG.

„Wenn Sie keinen Anruf von einer solchen Vorwahl erwarten, ignorieren Sie ihn einfach. Reagieren Sie nicht auf die Aufforderung, geben Sie keine Auskünfte, sondern legen einfach auf“, rät WEMAG-Vertriebsleiter Michael Hillmann. „Es handelt sich bei diesen Anrufen um unzulässige Belästigungen. Sofern wir unsere Kunden persönlich anrufen, stellen wir uns eindeutig vor und geben uns sofort und eindeutig als WEMAG-Mitarbeitende zu erkennen“, erklärt der Vertriebsleiter und rät weiter: „Rufen Sie die Rufnummer keinesfalls zurück, das könnte teuer werden.“

Wer hinter den dubiosen Versuchen steckt, wird nun geprüft. Derartige Anrufe sind nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verboten, bei Verstößen drohen dem Verursacher hohe Bußgelder. Ein weiterer Rat von Michael Hillmann: „Rufen Sie die Rufnummer keinesfalls zurück, das könnte teuer werden.“

Betroffene Kunden können sich beim WEMAG-Kundenservice unter der Rufnummer 0385 . 755-2755 melden. „Wir können dann handeln, indem wir gegen die Anrufer vorgehen“, so Hillmann.

Kreismedienzentrum geht ans Glasfasernetz

Schneller Internetzugang ist vor allem für Schulen im Landkreis entscheidend

Grevesmühlen – Ein schneller und stabiler Zugang zum Internet ist aus vielen Bereichen des Lebens unentbehrlich. Auch für Schulen ist ein Breitbandanschluss nicht erst seit der Corona-Pandemie essenziell. Die WEMACOM Breitband GmbH hat im Landkreis Nordwestmecklenburg den Zuschlag für den geförderten Breitbandausbau erhalten und ein besonderes Augenmerk auf den Anschluss aller Schulen und des Kreismedienzentrums in Grevesmühlen gelegt. Am 23. November 2021 konnte der Glasfaser-Hausanschluss des Kreismedienzentrums nun offiziell in Betrieb genommen werden. Landrat Tino Schomann, WEMAG-Vorstand Thomas Murche und WEMACOM-Geschäftsführer Volker Buck waren vor Ort.

„Seit vier Jahren engagiert sich die WEMAG – vor allem natürlich unsere Tochter, die WEMACOM – beim geförderten Breitbandausbau. Dieses riesige Projekt hat uns vor einige Herausforderungen gestellt. Umso mehr freuen wir uns, heute hier in Grevesmühlen, wieder einen wichtigen Schritt erreicht zu haben. Mit Stand heute sind nicht nur das Kreismedienzentrum, sondern auch 34 von 42 anzuschließenden Schulen am Glasfasernetz. Und die übrigen Schulen werden teils bis Jahresende und teils im ersten Quartals 2022 folgen“, gab Thomas Murche einen Ausblick auf die weiteren Arbeiten am Glasfasernetz des Landkreises.

Warum der Anschluss der Schulen, aber vor allem des Kreismedienzentrums für den Landkreis so entscheidend sind, erklärte Gabor Hartung, Leiter des Zentrums. „Wir verfolgen in Nordwestmecklenburg ein dezentrales Medienkonzept – das heißt, jede Schule hat ihr eigenes pädagogisches Netzwerk. Das Kreismedienzentrum kümmert sich mit seinem „IT4School“-Team um den Support und die Administration vieler dieser Netzwerke. Mit dem schnellen Glasfaseranschluss ist dies natürlich in einer viel besseren Qualität und Quantität möglich“, so Hartung. Um die digitalen pädagogischen Netzwerke umfassend nutzen können, benötigen aber auch die Schulen selbst das Breitbandinternet – dies ist vor allem für das reibungslose Homeschooling notwendig. „Außerdem bieten wir im Kreismedienzentrum auch Webinare, Veranstaltungen und Projekte vor allem für Lehrende an. Diese können nun in einer ganz anderen Qualität stattfinden.“

Den Bildungsbereich mit dem Breitbandausbau zu unterstützen, das ist auch Landrat Tino Schomann ein Anliegen. „Der Anschluss des Kreismedienzentrums an das Glasfasernetz ist ein wichtiger Schritt für alle Schulen in unserem Landkreis. Die Pandemie hat noch einmal besonders gezeigt, wie wichtig eine gute digitale Infrastruktur für die Bildung ist. Für den Breitbandausbau in Nordwestmecklenburg wünsche ich mir, dass er nun ohne weiter Verzögerungen voranschreitet und zu Ende gebracht wird“, so Schomann.

Und wie geht es nun weiter? Darauf hatte WEMACOM-Geschäftsführer Volker Buck eine Antwort: „Inzwischen befinden sich im gesamten Landkreis Nordwestmecklenburg schon mehr als 9.600 Kundinnen und Kunden der WEMACOM in der Anschaltung. Wir arbeiten mit Hochdruck daran auch alle anderen Glasfaser-Hausanschlüsse fertigzustellen. Bis zu welchem Zeitpunkt ihr Hausanschluss zur Verfügung steht, erfahren Kundinnen und Kunden in ihrem persönlichen Zugang zum Hausanschluss-Portal.“

Bislang hat die WEMACOM alleine im Landkreis Nordwestmecklenburg mehr als 1.800 Kilometer Trasse gebaut, fast 2.000 Genehmigung für die Standorte von Netzknotenpunkten und Kabelverzweigern eingeholt, 40 Bahn- und 20 Autobahnquerungen realisiert und wird insgesamt mehr als 6.000 Kilometer Glasfaserkabel verlegen.